Verhandlung vor dem Amtsgericht Wermelskirchen Geldstrafe für Einbruch ins THW-Büro

Wermelskirchen · Ein 24-Jähriger musste sich wegen 350 Euro vor dem Amtsgericht verantworten. Warum er die Geldkassette aufgebrochen hatte, konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden. Den Geldbetrag hat der Angeklagte zurückgezahlt.

 Die Verhandlung gegen den Burscheider fand vor dem Amtsgericht Wermelskirchen statt.

Die Verhandlung gegen den Burscheider fand vor dem Amtsgericht Wermelskirchen statt.

Foto: Hertgen, Nico (hn-)

Das Motiv der 24-jährigen Burscheiders blieb vollkommen im Dunkeln. Und das nicht, weil er nicht geständig gewesen wäre. Im Gegenteil – er räumte die angeklagte Tat vor dem Amtsgericht vollständig ein. Demnach soll das THW-Mitglied am 9. Juni des Vorjahres in das THW-Gelände in Tente eingedrungen sein, dort das Verwaltungsbüro gewaltsam geöffnet und eine Geldkassette mit rund 350 Euro aus einem Rollcontainer entwendet haben. Diesen habe er ebenfalls mit Gewalt geöffnet. Auf das Gelände wiederum sei er gekommen, ohne dass es der Gewalt bedurft habe. Denn er sei wegen diverser Aufträge, die er zu erledigen gehabt habe, mit einem elektronischen Schlüssel für das Haupttor ausgestattet worden.

Über seinen Rechtsanwalt ließ der 24-Jährige eine Erklärung abgeben, die indes so kurz wie uneindeutig war - abgesehen davon, dass er die Tat einräumte. „Er weiß nicht, warum er es getan hat. Wir haben im Gespräch versucht, das zu klären, sind aber zu keinem Ergebnis gekommen. Es ist ihm schlicht nicht klar“, sagte der Rechtsanwalt.

Das wollte die Richterin aber doch nicht direkt so stehen lassen. „War das nicht doch irgendwie geplant?“, wollte sie wissen. Das verneinten aber sowohl der Angeklagte als auch sein Rechtsbeistand. „Es ist ihm völlig unklar. Es gibt keinen BTM-Hintergrund – möglicherweise waren es irgendwelche Geldprobleme“, sagte der Rechtsanwalt. Die Richterin wollte weiter wissen, ob es sich genau um 350 Euro gehandelt habe. „Die Größenordnung stimmt, auch wenn wir es nicht ganz genau wissen“, sagte der Rechtsanwalt.

Allerdings habe der 24-Jährige gespart und könne den entwendeten Geldbetrag direkt zurückzahlen. Den hatte der Rechtsanwalt treuhänderisch auch mit in die Verhandlung gebracht. Und konnte ihn im Anschluss auch dem als Zeugen geladenen THW-Ortsverbandsleiter übergeben.

Der bestätigte die Anklage und sagte, dass er den elektronischen Schlüssel für das Haupttor vom Angeklagten zurückgefordert habe. „Ich habe ihn auch direkt bekommen“, sagte der 40-Jährige. Er verneinte die Frage, ob der Angeklagte am Tattag Aufträge auf dem THW-Gelände zu erledigen gehabt hätte.

Für den Angeklagten spreche eine Menge, sagte der Rechtsanwalt. Er sei geständig gewesen, nicht vorbestraft, der gestohlene Geldbetrag relativ niedrig. „Allerdings haben Sie die Tatsache auch ausgenutzt, dass Sie den Schlüssel hatten. Und außerdem kann die Tat nicht ganz spontan gewesen sein – über so etwas muss man nachdenken“, sagte der Staatsanwalt. Er forderte vier Monate Haft. Der Rechtsanwalt plädierte auf die Mindeststrafe von drei Monaten – aber als Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Dem schloss sich die Richterin auch an. „Ich glaube Ihnen, dass es eine einmalige und sehr dumme Aktion von Ihnen war.“

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