Wermelskirchen Geld vom Land für Integration - die tatsächlichen Kosten sind viel höher

Wermelskirchen · Die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis erhalten zusätzlich 1,5 Millionen Euro für Integrationsarbeit - diese Botschaft kommt aus Düsseldorf. Wermelskirchen erhält einen Anteil von 178.349 Euro. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schaffe die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch 2018 zusätzlich 100 Millionen Euro an die 396 NRW-Gemeinden zu verteilen, teilt der Landtagsabgeordnete Rainer Deppe mit.

Wermelskirchen: Geld vom Land für Integration - die tatsächlichen Kosten sind viel höher
Foto: Hertgen Nico

Die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis erhalten zusätzlich 1,5 Millionen Euro für Integrationsarbeit - diese Botschaft kommt aus Düsseldorf. Wermelskirchen erhält einen Anteil von 178.349 Euro.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schaffe die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch 2018 zusätzlich 100 Millionen Euro an die 396 NRW-Gemeinden zu verteilen, teilt der Landtagsabgeordnete Rainer Deppe mit.

"Mir ist es wichtig, dass die Gelder entsprechend der tatsächlichen Zahl der vor Ort aufgenommenen Flüchtlinge verteilt werden. Jede Kommune muss entsprechend ihrem Anteil an Flüchtlingen auch die Zuschüsse des Landes bekommen", so der CDU-Landtagsabgeordnete zum Verteilschlüssel. Die Verteilung nach Soll-Zahlen, die aber mit dem Ist-Zustand wenig zu tun hatten, habe für große Verärgerung gesorgt.

"Das was schlicht ungerecht und ging wie immer zu Lasten des kreisangehörigen Raums. Dies haben wir mit der neuen Mehrheit gerade gerückt." Die Zuweisungen decken keineswegs die laufenden Kosten für Integrationsarbeit", relativiert Kämmerer Bernd Hibst die Zusage über den "Geldsegen" aus Düsseldorf. Immer wieder forderten die Kommunalen Spitzenverbände, dass Bund und Land Zuschüsse gewähren, die die tatsächlichen, durch Zuwanderung entstehenden Kosten decken, erinnert er. Aber bisher bleiben die Städte auf einen Teil der Kosten sitzen.

In den letzten Jahren haben sich die Fallzahlen im Asylbereich drastisch verändert, betont Hibst. Diese Entwicklung habe zur Folge, dass die Kommunen der wichtigen Aufgabe einer gelungenen Integration gerecht werden müssen. Dieses betreffe den gesamten Lebensbereich der neu gewonnenen Einwohner und der dafür erforderlichen Infrastruktur (Schulen, Kindergärten etc.).

Hibst: "In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ist neben den Sachausgaben auch ein deutlicher Personalaufwand erforderlich." Vor der Flüchtlingswelle waren in den Bereichen Leistungsgewährung, Betreuung und Unterbringung jeweils ein Mitarbeiter in Vollzeit tätig, aktuell seien es in jedem Bereich drei Mitarbeiter.

Integration sei unstreitig eine wichtige Aufgabe, die über viele Jahre aufgebaut und dauerhaft bewerkstelligt werden müsse. Die Kommunen müssten daher ebenfalls eine dauerhafte Unterstützung von Bund und Ländern erwarten dürfen. "Mit dem Anteil der Integrationspauschale kann leider nur ein Teil der anfallenden Kosten gedeckt werden", sagt Hibst. Wie die angekündigte Summe von 178.000 Euro verwendet wird, könne er noch nicht sagen. "Wir müssen abwarten, wie der Bewilligungsbescheid aussieht."

Mit den weiteren 100 Millionen Euro aus Landesmitteln steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro, so Deppe. "Zusätzlich leiten wir die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel aus dem Europäischen Asylfonds in Höhe von circa zehn Millionen Euro an die Kommunen weiter."

Der Verteilungsschlüssel richtet sich zu 40 Prozent nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Monate Oktober bis Dezember 2017 sowie zu 60 Prozent nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung.

(pd)
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