Schutz vor Geflügelpest Stallpflicht nur für Kürten und Wermelskirchen

Wermelskirchen · Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Wipperfürth wurde auch in Teilen der Gemeinde Kürten und der Stadt Wermelskirchen eine Überwachungszone eingerichtet. In dieser Überwachungszone besteht eine Stallpflicht für Hausgeflügel.

 Hausgeflügel darf derzeit nur im Stall gehalten werden.

Hausgeflügel darf derzeit nur im Stall gehalten werden.

Foto: dpa/Felix Kästle

Die Stallpflicht gilt derzeit im Kreis nur innerhalb der Überwachungszone in Kürten und Wermelskirchen. Unmittelbar nach der Bekanntmachung des Falls in Wipperfürth haben bereits viele Geflügelhalter im Kreis ihre Bestände beim Veterinäramt neu angemeldet. Alle weiteren Halter von Hausgeflügel, die bisher nicht beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse gemeldet sind, werden gebeten, dies noch nachzuholen.

„Ich bin froh über jeden gemeldeten Hausgeflügelbestand, da der Vogelzug, also die Rückkehr der Wildvögel aus den Überwinterungsgebieten, noch nicht begonnen hat. Mit den Zugvögeln kann der Erreger der Geflügelpest auch weiterhin ins Bergische Land eingeschleppt werden. Nur Geflügelbestände, die uns bekannt sind, können mit Blick auf das Virus überwacht werden“, so Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig.

Die Grenzen der Überwachungszone und weitere Informationen zur Geflügelpest finden Betroffene auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Die Geflügelpest ist eine ansteckende, durch ein Virus verursachte Erkrankung von Nutzgeflügel und Wildvögeln. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stuft das Risiko einer Ausbreitung der Pest bei Wildvögeln und eine Übertragung auf Geflügel in Deutschland als hoch ein. Seit Oktober vergangenen Jahres wurde der Erreger bei Hunderten Wildvögeln nachgewiesen sowie mehr als 50 Ausbrüche bei Nutzgeflügel aus zahlreichen Bundesländern gemeldet. Das FLI empfiehlt daher, die Hygienemaßnahmen auf hohem Niveau zu halten.

(tei)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort