Wo die neue Schutzverordnung in der Stadt greift 2G-Regel in Quellenbad, Bücherei und Katt

Wermelskirchen · Damit Einrichtungen betreten werden oder Veranstaltungen besucht werden können, lassen sich immer mehr Bürger impfen. Die Schlange vor der mobilen Impfstelle war lang.

 Bis zum Stadt-Karree reichte die Schlange der Impfwilligen am Mittwoch.

Bis zum Stadt-Karree reichte die Schlange der Impfwilligen am Mittwoch.

Foto: Udo Teifel

Die Stadt Wermelskirchen setzt die neue Corona-Schutzverordnung um und weist für Veranstalter und Besucher auf die Folgen der 2G-Regel hin, die seit Mittwoch, 24. November, gilt.

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich auch in Wermelskirchen bedeutet jetzt, dass Wermelskirchener den Nachweis bringen müssen, dass sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind, wenn sie das Quellenbad, die Stadtbücherei oder Kulturveranstaltungen in der Kattwinkelschen Fabrik besuchen möchten. Gleiches gilt auch für alle Sporttreibenden: Die Sportstätten können nur mit 2G genutzt werden.

Die 2G-Regel greift auch bei Besuchen im Kino, von Ausstellungen, Konzerte und Sportveranstaltungen. Touristische Übernachtungen in Wermelskirchen sind auch nur noch mit der 2G-Regel gestattet.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre: Für sie gilt überall 3G, wo für alle anderen die 2G-Regel gilt. Das heißt, dass Kinder und Jugendliche genesen, geimpft oder getestet sein müssen. Dann dürfen sie Sport treiben oder den Kinder- und Jugendbereich der Kattwinkelschen Fabrik besuchen.

Für Friseurbesuche gilt die 3G-Regel, schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung. Für Tanzveranstaltungen oder Karnevalsfeiern dagegen gilt seit Mittwoch die 2G-plus-Regel. Vollständig immunisierte Personen müssen auch noch zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen.

Testnachweise werden akzeptiert, wenn es sich um einen Schnelltest eines anerkannten Testzentrums handelt, der nicht älter als 24 Stunden ist oder um einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Besucher wie auch Sportler sollten daran denken, immer ihren Personalausweis griffbereit dabei zu haben.

(tei.-)
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