Amtsgericht Wermelskirchen Freispruch, weil eine Unfallflucht nicht nachgewiesen werden konnte

Wermelskirchen · Der einzige Zeuge konnte den Angeklagten nicht als Unfallverursacher identifizieren. Deswegen wurde ein 60-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht freigesprochen.

 Der Vorsitzende Richter musste den 60 Jahre alten Angeklagten  freisprechen.

Der Vorsitzende Richter musste den 60 Jahre alten Angeklagten freisprechen.

Foto: dpa/Uli Deck

Unfallflucht ist eine schwer nachzuweisende Tat. Denn entweder hat man einen Unfall, wird dabei beobachtet oder es gibt einen Geschädigten, der vor Ort war. Dann fällt den wenigsten Menschen ein, einfach so davonzufahren. Oder man fühlt sich unbeobachtet – und verschwindet. Dann kommt es auf Zeugen an. Doch gibt es die nicht – und das Verantwortungsgefühl des Verursachers ist so minimal ausgeprägt, dass nicht die Polizei gerufen wird -, dann wird es fast unmöglich, einen Unfall nachzuweisen – zum Ärger des Geschädigten.