Wermelskirchen Frau gewürgt - Täter muss Sozialdienst leisten

Wermelskirchen · Dass mittlerweile Frauen nicht auf markige Machosprüche reagieren, sondern sich vielmehr nichts mehr gefallen lassen, zeigte eine Verhandlung vor dem Amtsgericht. Ein 23-jähriger Mann soll eine 18-Jährige, die ihn abgewiesen hatte, grob beleidigt und zum Überfluss auch noch von hinten gewürgt haben.

"Ich kann gar kein Deutsch", sagte der Angeklagte, als er zum Vorfall befragt wurde. Seine Aussage übersetzte eine Dolmetscherin. Er habe niemanden beleidigt und auch nicht angerührt. Er habe auch dafür zwei Zeugen, die seien aber leider nicht gekommen.

Das 18-jährige Mädchen, als Zeugin geladen, stellte den Sachverhalt ganz anders da. "Wir saßen ganz normal zusammen. Er stand auf mich, aber ich wollte nichts von ihm." Deswegen habe er angefangen, sie und ihre Mutter zu beleidigen. "Was hat er gesagt?", wollte der Richter wissen. Daraufhin beschrieb sie wörtlich, wie der Angeklagte die sexuellen Anspielungen auf beleidigende Art geäußert hatte. "Auf Deutsch?" "Nein, auf Türkisch, aber eine Bekannte hat ihn verstanden und es mir übersetzt." Daraufhin sei sie weggegangen mit den Worten "Verpiss dich!" Aber der Angeklagte sei ihr hinterhergelaufen, habe sie dann von hinten gepackt und gewürgt. Ihr Bekannter, der auch übersetzt hatte und mitgegangen war, habe dann eingegriffen. Dieser Bekannte ist 17 Jahre alt. Das Gericht befragte ihn. Er bestätigte die Aussage der Geschädigten.

Der Angeklagte befindet sich seit 19 Monaten in Deutschland und geht hier an vier Tagen zur Schule. Er bezieht staatliche Unterstützung nach dem Sozialhilfegesetz. Der Richter hatte keinen Zweifel an den Zeugenaussagen und beschloss, das Verfahren gegen eine Sozialleistung des Angeklagten einzustellen.

Der 23-Jährige wird der Gerichtshilfe unterstellt und muss innerhalb von drei Monaten 60 Stunden Dienst in einer sozialen Einrichtung ableisten. "Zeit genug dafür haben Sie", sagte der Richter.

(bege)
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