Wermelskirchen Frau beleidigt - 34-Jähriger muss 1200 Euro Strafe zahlen

Wermelskirchen · Dass auch eine Beleidigung, im Streit ausgesprochen, zu einer empfindlichen Strafe führen kann, musste jetzt ein 34-jähriger Angeklagter erfahren: Der Staatsanwalt warf ihm vor, eine Frau mit unflätigen Worten - "Hure" war dabei noch der harmloseste Kraftausdruck - beschimpft zu haben.

Der Mann bestritt das vor Gericht nicht, schilderte aber die dazugehörigen Umstände: Seine Ex-Freundin und seine Nachbarin seien unerlaubt in seine Wohnung eingedrungen. Das habe dann zu einem "verbalen Konflikt" geführt. Dabei sei er als "Hurensohn" beschimpft worden. Und dann habe er zurückgeschimpft. Man habe sich also gegenseitig beschimpft. Und dass er jetzt als Angeklagter hier stehe und die beiden anderen Frauen nicht, sei ungerecht.

Der Richter belehrte ihn eines Besseren: Das Gericht werde nur tätig, wenn eine entsprechende Anzeige eingegangen worden sei. Und die beiden Damen hätten ihn angezeigt. Und deshalb werde jetzt gegen ihn verhandelt. Er selbst habe aber keine Anzeige erstattet. Und dann gebe es auch nichts zu verhandeln.

Die beiden Frauen - 20 und 23 Jahre alt - sagten im Zeugenstand übereinstimmend aus. Der Angeklagte habe sie an zwei Tagen mehrfach beleidigt. Sie hätten wiederholt deswegen die Polizei gerufen. Ja, sie haben eine Diskussion mit dem Mann gehabt. Aber es habe keinen Grund für eine Beleidigung gegeben. Er habe sie sogar von seiner Wohnung in einer oberen Etage aus dem Fenster lauthals beleidigt.

Nach Ansicht des Gerichts kam für den Angeklagten erschwerend hinzu, dass er bereits wegen Beleidigung und Körperverletzung vorbestraft war. Der Staatsanwalt verlangte für die Beleidigungen an beiden Tagen eine Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro.

Das Urteil belief sich schließlich auf eine Geldstrafe von 1200 Euro. "Konfus und übertrieben", nannte der 34-jährige Angeklagte dieses Urteil "für drei Schimpfworte". Der Richter runzelte nur die Stirn. Er könne gegen das Urteil Einspruch einlegen. Und vielleicht habe der Angeklagte ja aus diesem Verfahren etwas gelernt.

(RP)
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