Natur- und Umweltschutz in Wermelskirchen Förderung für mehr grüne Dächer in der Stadt

Wermelskirchen · Das Landesumweltministerium Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Wermelskirchen 30.000 Euro zur Weiterleitung bewilligt. Die Vorteile von Grün am Haus liegen auf der Hand: Die Pflanzen speichern Wasser, filtern Staub und Lärm und gleichen Temperaturunterschiede aus.

 Die Stadt Wermelskirchen fördert Fassaden- und Dachbegrünungen. Entsprechende Anträge können bis März 2022 eingereicht werden.

Die Stadt Wermelskirchen fördert Fassaden- und Dachbegrünungen. Entsprechende Anträge können bis März 2022 eingereicht werden.

Foto: Kathrin Kellermann

Gute Nachricht für alle, die ihre Dächer und Fassaden am Haus begrünen möchten: Es sind noch Mittel aus dem Fördertopf vorhanden. Die Vorteile von Grün am Haus liegen auf der Hand: Die Pflanzen speichern Wasser, filtern Staub und Lärm und gleichen Temperaturunterschiede aus. Zusätzlich sind sie Ersatzlebensraum für Tiere und Pflanzen in der Stadt. Ein kleines Stück Klimaschutz, mit dem Hauseigentümer einen Beitrag leisten können.

Um diesen Einsatz zu unterstützen, gewährt die Stadt Wermelskirchen Zuschüsse für die Durchführung der Maßnahme. „Das Umweltministerium des Landes NRW hat uns 30.000 Euro zur Weiterleitung an Personen bewilligt, die private oder gewerblich genutzte Gebäude begrünen wollen. Von diesem Geld wurde noch nicht alles abgerufen“, sagt Lisa Engstfeld, Fördermittelmanagerin der Stadt Wermelskirchen. Um den Antrag einzureichen, bleibt noch Zeit bis März 2022. Welche Richtlinien gelten und welche Dokumente benötigt werden erfahren Interessierte im Internet auf der städtischen Homepage unter www.wermelskirchen.de/planen-bauen/foerderung-dach-und-fassadenbegruenung/ auf der Webseite der Stadt.

Gefördert werden Bepflanzungen mit mehrjährigen, vorrangig heimischen Pflanzen zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Ausgaben für die Planung im Zuge der Maßnahmenumsetzung. Eine weitere wichtige Bedingung für eine Zuwendung ist unter anderem, dass die Bauabnahme des Gebäudes vor mindestens fünf Jahren erfolgte. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme, wobei die festgelegten Maximalbeträge berücksichtigt werden müssen.

„Wir hoffen und freuen uns auf weitere Anträge von Bürgerinnen und Bürgern und damit auf die zunehmende Begrünung unserer Stadt“, sagt der Technische Beigeordnete Thomas Marner. Fragen und Anträge können per E-Mail an l.engstfeld@wermelskirchen.de oder telefonisch an Lisa Engstfeld, Tel. 02196 710604, gerichtet werden.

(kel)
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