Der Rheinisch-Bergische Kreis bewilligt Förderung Mittel für privaten Wohnungsbau

Rhein-Berg · (tei.-) Bauherren profitieren auch 2019 von Fördermitteln des Landes NRW, wenn sie in Sozialen Wohnungsbau investieren möchten. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung will Bauherren durch Anpassungen in den Wohnraumförderbestimmungen motivieren, Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

 Ein Kran steht über einem Neubau.

Ein Kran steht über einem Neubau.

Foto: dpa/Oliver Berg

Auch für selbst genutztes Wohneigentum gibt es Förderungsmöglichkeiten: Für den Neubau oder den Ersterwerb eines Eigenheims, für Neuschaffung im Bestand oder den Erwerb bestehenden Wohnraums sind Förderdarlehen bis zu 110.000 Euro möglich. Der Tilgungsnachlass beträgt hier 7,5 Prozent. Pro Kind erhöht sich die Summe des Förderdarlehens um einen Familienbonus von 15.000 Euro. Für schwerbehinderte Personen im Haushalt oder bei barrierefreien Wohnräumen steigt die Summe des Förderdarlehens um 10.000 Euro. Kleinere Zusatzdarlehen, beispielsweise für Abrisskosten oder behindertengerechte Umbauten werden mit bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass gefördert. Die Förderung kann von Haushalten (und Lebensgemeinschaften) mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen in Anspruch genommen werden, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Diese richten sich nach dem steuerpflichtigen Brutto-Jahreseinkommen des Haushalts. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern liegt diese beispielsweise bei rund 55.000 Euro brutto.

Darüber hinaus gibt es Förderdarlehen, um bestehenden Wohnraum im Mietwohnungs- und Eigenheimbereich zu modernisieren: Wenn beispielsweise in die Energieeffizienz investiert, Barrieren abgebaut, die Sicherheit verbessert und Geld in die Digitalisierung gesteckt werden soll, stehen Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Dabei wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt. Auch diese Förderung ist unter anderem an eine Einkommensgrenze gebunden.

Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises. In einem Beratungsgespräch kann geklärt werden, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung sind, so die Kreisverwaltung.

Termine für Sprechzeiten – täglich von 8.30 bis 12 Uhr – können telefonisch unter 02202 13-2436 und -2413 vereinbart werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort