Wermelskirchen Familie darf bleiben

Wermelskirchen · Eine weitere Episode in Sarah Atmanis Leben geht gut aus: Das Gericht wehrte eine fristlose Wohnungs-Kündigung für die Alleinerziehende und ihre vier Kinder ab. Auch das Familienleben laufe wieder gut, erzählt Atmani.

Den ersten wichtigen Kampf hatte Sarah Atmani bereits vor knapp einem Jahr gewonnen: Damals durften Daniel (heute drei) und Amina (heute 15) zu ihrer Mutter zurück, nachdem diese ein Jahr lang um die Rückführung der letzten beiden ihrer vier Kinder gebangt hatte.

Seit wenigen Tagen hat sie nun auch eine weitere gute Nachricht schriftlich: Sie und ihre Kinder (dazu zählen noch der zweijährige Sascha und der siebenjährige behinderte Julian-Tobias) dürfen in ihrer Wohnung bleiben. Eine entsprechende Klage der Vermieter, nach der Atmani die Wohnung nach vorheriger fristloser Kündigung bis Mitte Juni räumen sollte, hat das Amtsgericht Wermelskirchen nun abgewiesen.

"Als Alleinerziehende gemobbt"

Seit Mai 2007 hatte es immer wieder Ärger um die Lautstärke gegeben, die durch die Kinder von Atmani verursacht wurden. Bald darauf folgte eine erste Abmahnung, im November Beschwerden anderer Bewohner und — in der Konsequenz — weitere Abmahnungen. "Ich verstehe mich mit allen anderen Nachbarn gut, unterhalte mich mit ihnen. Probleme gibt es nur mit dem Mieter unter mir", erklärt hingegen Sarah Atmani. Sie als Alleinerziehende werde von diesem und seiner Familie gemobbt, so Atmani.

Bei einer ersten Verhandlung im März hatte dieser Mieter ausgesagt, dass täglich von 5 bis 9 Uhr und erneut von 15.45 Uhr bis spätabends Lärm aus der Wohnung komme. "Die kleinsten Kinder weinen sehr häufig. Die Beklagte schreit auch oft herum", heißt es im Protokoll.

Außerdem seien durchgängig Geräusche wie Ballspielen und Rollschuhlaufen zu hören. Ein anderer Zeuge, der Sarah Atmani entlastet, formuliert es so: "Ich meine, dass die Geräusche einen ganz normalen täglichen Ablauf beschreiben. Man muss auch sagen, dass in der gesamten Wohnung Laminat verlegt ist, der viel zum Lärm beiträgt."

Die zuständige Richterin machte sich bei einem Ortstermin zudem selbst ein Bild. In der entscheidenden Verhandlung hieß es dann, der Kündigungsgrund wegen Hausfriedensstörung sei nicht gegeben. Zwar seien laute Geräusche aus der Wohnung zu hören, doch diese seien unvermeidbar, wenn Kinder dort spielten und lebten.

Auch die Hellhörigkeit des Hauses, laut Atmani sei das Laminat direkt direkt auf Fliesen verlegt worden, war für die Richterin Grund, die Klage abzuweisen. Zudem sei es schwer, für eine solch große Familie geeigneten Wohnraum zu finden. Das bestätigt auch Atmani: "Ich würde gerne ausziehen, aber erstmal muss ich etwas finden."

Seit 2008 bekommt die Alleinerziehende Unterstützung von einer Haushaltstrainerin und einer Familienhilfe. "Ich bin sehr froh, dass ich sie habe, es ist eine echte Entlastung", sagt Atmani. Die Große ist gerade in der Pubertät und macht nun, auf Initiative der Familienhelferin, Urlaub mit dem CVJM in Schweden. Auch mit Tobias, der das Down-Syndrom hat, läuft es gut, berichtet die Mutter. "Er ist manchmal etwas trotzig, das muss man anderen oft erklären. Ich bin froh, dass ich alle wieder um mich habe."

(RP)
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