Wermelskirchen Fahrkosten-Zuschuss – Ärger mit Jobcenter
Wermelskirchen · Peter Rubbel hat einen Zuschuss für die Fahrt zur Beerdigung seines Vaters beim Jobcenter beantragt. Auf das Geld wartet er bis heute.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II können ein paar Euro einen großen Unterschied machen. So auch für Peter Rubbel, der seit Anfang Februar von Hartz IV lebt. Weil sein Vater im April starb und Anfang Mai in Wuppertal beigesetzt wurde, stellte der 36-Jährige einen Antrag auf Sonderzahlung beim Wermelskirchener Jobcenter.
"Ich habe am 22. April einen Antrag auf Fahrkosten-Zuschuss und eine kleine Grabbeilage gestellt", berichtet Rubbel. "Bis heute habe ich keinen Cent bekommen. Das Jobcenter hat nicht mal auf meinen Antrag reagiert."
Rund zehn Euro Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zur Beerdigung seines Vaters nach Wuppertal und zehn Euro für die Grabbeilage hat der 36-Jährige beim Jobcenter beantragt. "Im Wermelskirchener Jobcenter hat mich der Sachbearbeiter sogar noch gefragt, ob ich auch in Wuppertal übernachten möchte", berichtet Rubbel. "Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass ich das Geld auch bekommen werde und zwar vor der Beerdigung", betont der angelernte Automobilmechaniker.
"Es kann nicht sein, dass ich nicht einmal zur Beerdigung meines Vaters fahren kann, um ihm die letzte Ehre zu erweisen", betont Rubbel, der derzeit von 316 Euro monatlich lebt.
Weil Rubbel einen Tag vor der Beerdigung immer noch kein Geld auf seinem Konto hatte, rief er beim Jobcenter Rhein-Berg in Bergisch Gladbach an. "Zuvor habe ich eineinhalb Stunden vergeblich versucht, das Jobcenter in Wermelskirchen zu erreichen. Dort sagte man mir, dass der zuständige Sachbearbeiter und sein Stellvertreter nicht im Hause seien und dass mein Antrag deshalb noch nicht bearbeitet worden sei. "Es kann doch nicht sein, dass nichts mehr bearbeitet werden kann, nur weil der Vorgesetzte und dessen Stellvertreter nicht im Haus sind", schimpft Rubbel. "Ich musste alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen. 20 Euro sind für mich viel Geld. Davon kann ich eine ganze Woche leben."
"Laut SGB II werden Bestattungskosten von Seiten des Jobcenters nicht erstattet. Das ist ganz klar geregelt", sagte Johannes Breidenbach, Bereichsleiter beim Jobcenter Rhein-Berg auf Anfrage. Wir haben Herrn Rubbel im persönlichen Gespräch erläutert, warum die Kosten nicht erstattet werden können." Deshalb habe er keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter erhalten. "Die schriftliche Ablehnung werden wir aber nachholen", kündigte Breidenbach an.
Es ist nicht das erste Mal, das Peter Rubbel Ärger mit dem Jobcenter hat: "Normalerweise bekomme ich 316 Euro im Monat, im Mai habe ich plötzlich 15 Euro weniger auf dem Konto gehabt, ohne Vorankündigung", berichtet der 36-Jährige. "Angeblich hat meine Lebensgefährtin zugestimmt, dass das Geld von meinem Konto eingezogen werden darf." Schließlich schaltete Rubbel eine Anwältin ein, die jetzt mit dem Jobcenter einen Schriftwechsel führt. "Die Zahlung wurde zum 1. Juni erst mal ausgesetzt", berichtet der 36-Jährige.
Monika Schnorbus, Fachanwältin für Familienrecht, ist überzeugt: "Mein Mandant hat einen Anspruch auf den Zuschuss für die Fahrt zur Beerdigung und auf die Grabbeilage." Die Rechtslage sei aber diesbezüglich uneindeutig und vor den Gerichten strittig. Deshalb werde ihr Mandant wohl vor das Sozialgericht ziehen müssen. "Das kann sich aber bis zu zwei Jahre hinziehen."
Auch der Wermelskirchener Anwalt Christian Ay, der auf Sozialrecht spezialisiert ist, sagt: "Das Jobcenter kann nicht einfach nichts tun. Wenn es erkennt, dass es nicht zuständig ist, dann muss es den Antragsteller an das Sozialamt verweisen", betont Ay. Das Jobcenter habe eine Beratungspflicht.