Wermelskirchen Fahrerflucht endete vor Gericht mit Geldstrafe
Wermelskirchen · Mit einer Geldstrafe für einen 42-Jährigen ahndete das Gericht eine Fahrerflucht auf der Autobahn. "Es war wie im Film", schilderte ein Betroffener als Zeuge das Unfallgeschehen. Er habe plötzlich während einer ruhigen Fahrt auf der Autobahn einen heftigen Schlag von hinten ins Kreuz bekommen. Dabei wurde er in die Rückenlehne gepresst, nach vorne geschleudert, der Kopf schlug auf das Lenkrad auf. Er habe drei Tage im Krankenhaus gelegen.
Der 42-jährige Angeklagte, der gefährlichen Körperverletzung und Fahrerflucht angeklagt, begann seine Schilderung ebenfalls mit: "Es war wie im Film". Er habe hinten im Fond seines Autos gesessen. Plötzlich habe es einen furchtbaren Knall gegeben, beide Airbags hätten ausgelöst, das Auto sei weitergerollt und irgendwann auf der Standspur zum Stand gekommen.
Was passiert sei, wisse er nicht. Der Fahrer sei nicht mehr da gewesen. Er selbst sei mühselig aus dem Wagen herausgekrabbelt, wie im Traum weitergelaufen, dann noch mal zurück zum Auto, seine Papiere und den Schlüssel geholt und dann wieder weggelaufen. Hilfsbereite Menschen hätten ihn aufgelesen und zu seiner Wohnung in Dortmund gebracht. Am nächsten Tag sei er zur Polizei gegangen. Dort hätte er wegen des Schocks zunächst gelogen: Er sei zur Zeit des Unfalls nicht im Auto gewesen. Dann habe er ein schlechtes Gewissen bekommen und den Sachverhalt richtiggestellt. Der Fahrer halte sich mittlerweile unbekannt "irgendwo im ehemaligen Jugoslawien" auf.
Eindeutige DNA-Spuren
Von dem angeblichen Fahrer habe der Angeklagte einen Entschuldigungsbrief bekommen. Der Fahrer komme nicht nach Deutschland, weil er Angst vor der Polizei habe. Fotos der Polizei vom Unfallwagen zeigten ein total vermülltes Auto. Darin habe niemand hinten sitzen können, sagte eine Beamtin. Sein Auto sehe immer so aus, sagte der Angeklagte. Er könne Zeugen benennen, die schon in seinem Auto mitgefahren seien. Allerdings leider nicht zum Unfallzeitpunkt.
Die DNA-Gutachterin erklärte, dass alle DNA-Hauptspuren an Airbag, Lenkrad, Schaltknauf und sieben Zigarettenkippen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten stammten. Die Staatsanwältin sah die Aussage des Angeklagten deshalb als "reine Schutzbehauptung" an. Sie hielt es wegen der DNA-Spuren für erwiesen, dass der Angeklagte sein Auto selbst gefahren hat, und forderte eine Geldstrafe von 900 Euro und den Entzug des Führerscheins für sechs Monate. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil die Schuld seines Mandanten nicht zweifelsfrei beweisen sei. Die DNA-Spuren könnte sein Mandant auch verursacht haben, als er Papiere und Schlüssel aus seinem Wagen holte. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.