Wermelskirchen Eric Weik hofft auf freie Grundstücksverkäufe

Wermelskirchen · Auf gelockerte Anforderungen beim Verkauf von städtischen Grundstücken hofft jetzt Bürgermeister Eric Weik nach der Mitteilung einer Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf. Danach gibt es brisante Neuigkeiten für Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand. Weik bezieht diese auch auf den Loches-Platz, den Vogelsang und die dortigen Hotelpläne sowie auf alle anderen künftigen städtischen Grundstücksprojekte. Denn er hofft dabei nicht nur ohne eine Europa weite, sondern sogar generell auf Ausschreibungen verzichten zu können.

Weiterkommen mit Loches-Platz

In einem Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) habe der Generalanwalt die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen überraschend abgelehnt: "Kommunen dürfen daher hoffen, Grundstücke künftig wieder ohne Ausschreibung verkaufen zu dürfen", teilt die Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper von der Düsseldorfer Kanzlei Heukling, Kühn, Lüer und Wojtek jetzt dem Bürgermeister mit.

Eric Weik hofft nun unter anderem, "dass es auch mit dem Loches-Platz bald weitergehen kann", sagte er der BM. Denn er bewerte die Tatsache, dass sogar der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof die strengen Anforderungen für städtische Grundstücksverkäufe lockern wolle, für ein gutes Zeichen auf den möglichen Durchbruch. Eine klare Absage habe der Generalanwalt des EuGH dem Beschluss des OLG Düsseldorf erteilt, wonach Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand ausschreibungspflichtig seien, wenn dem Investor zugleich eine Bauverpflichtung auferlegt werden soll.

Allerdings sei vielerort bezweifelt worden, ob die Gesetzeswänderung europarechtskonform sei, schreibt die Rechtsanwältin und fügt hinzu: "Aus diesem Grunde wird das Urteil des EuGH mit großer Spannung erwartet". Die Juristin bewertet den Stand des Verfahrens jetzt nach den Schlussanträgen so: "Der Generalanwalt beim EuGH hat nun ein erstes Zeichen gesetzt." Denn er halte die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf für zu weitgehend und mit den europäischen Vergaberechtlinien nicht vereinbar.

Das Urteil werde aber erst im April 2010 erwartet. "Der EuGH folgt zwar in der Regel der Haltung des Generalanwaltes, ist in letzter Zeit aber wiederholt hiervon abgewichen", teilt die Anwältin jetzt der Stadtverwaltung mit. Aber sie macht auch deutlich: Kommunen könnten sich trotzdem zumindest bis zu dem EuGH-Urteil auf das Gesetz und die Äußerungen des Generalanwaltes stützen, wenn sie Grundstücke ohne eine Ausschreibung verkaufen wollen.

(RP)
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