Wermelskirchen Entscheidung über OGS-Trägerschaft auf 22. Dezember vertagt

Wermelskirchen · Die Frage, welcher freie Träger in Zukunft die Betreuung für den Offenen Ganztag an den Grundschulen in Tente, Dhünn und Dabringhausen sowie an der Waldschule übernimmt, wird wahrscheinlich erst kurz vor Weihnachten geklärt. "Eine Entscheidung wurde auf den 22. Dezember vertagt", teilt Beigeordneter Jürgen Graef nach einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Die Vergabe der OGS-Trägerschaft ist ein Dauerthema, seit die Stadt der Arbeiterwohlfahrt die Trägerschaft für fünf Offene Ganztagsschulen kündigte. Die Suche nach einem neuen Träger wurde turbulent. Im April einigte sich die Stadt mit dem DRK als OGS-Träger für die Standorte Waldschule, Tente, Dhünn und Dabringhausen. Der Betreuungsverein Hünger, Träger der dortigen OGS, der sich vergeblich für die Trägerschaft auch in Tente beworben hatte, bewertete das Verhalten der Stadtverwaltung als rechtswidrig - er zog in Person des Vorsitzenden Peter Kolitschus vor die Vergabekammer. Die Folge: Die Stadtverwaltung musste die OGS-Trägerschaft komplett neu ausschreiben - für eine Übergangszeit von August bis Oktober (Zuschlag ans DRK), parallel dazu in einer zweiten Ausschreibung für die Zeit ab Oktober. Letztere Entscheidung zieht sich immer noch hin. Das DRK übernimmt so lange die Trägerschaft, bis die Kammer entschieden hat. Was bereits feststeht: An der Schwanenschule wird das DRK dauerhaft Träger bleiben.

Vor der Vergabekammer wurde jetzt noch einmal der Sachverhalt beschrieben, beide Seiten (Stadtverwaltung und Kolitschus) trugen ihre Standpunkte und Argumente vor, berichtet Graef. Sollte die Verfahrensrüge abgewiesen werden, müsste sich die Vergabekammer mit der Frage beschäftigen, ob die Stadt das Vergaberecht richtig ausgelegt habe. Das Vergabeverfahren sei mittlerweile abgeschlossen. Ergebnis: "Der einzige Bieter, der geeignet ist und formal die Voraussetzungen erfüllt, ist der Internationale Bund", teilt Graef mit. Heißt im Klartext: Sollte der Einwand von Kolitschus abgewiesen werden, müsste die Kammer noch entscheiden, ob der Internationale Bund (IB) neuer Träger wird. Sollte die Kammer pro Kolitschus entscheiden, müsste es eine neue europaweite Ausschreibung geben, erläutert Graef.

So lange diese Frage unbeantwortet ist, wird das DRK weiterhin für die Betreuung sorgen. Graef: "Die Eltern können sich darauf verlassen, dass wir das OGS-Angebot gewährleisten. Zur Not müssen wir noch einmal mit dem DRK übergangsweise verlängern."

(ser)
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