Wermelskirchen Einschränkungen durch Schutzzone

Wermelskirchen · Eine neue Verordnung hat Auswirkungen für Grundstückseigentümer im Bereich der Sengbach-Talsperre. Und die geplante Ausweisung von Gewerbeflächen zieht sich hin.

Seit dem vergangenen Jahr gilt eine neue Wasserschutzverordnung - "und das hatte für einige Grundstückseigentümer durchaus Folgen", sagte Bernhard Schulte. Er ist als Rechtsanwalt für die Interessengemeinschaft Sengbach-Talsperre tätig. Die IG vertritt die Interessen der Haus- und Grundbesitzer, deren Anwesen in den verschiedenen Schutzzonen rund um die Talsperre liegen. Der Vorstand informierte nun über Änderungen.

Nach der neuen Regelung wurde um jede Quelle ein Schutzradius von 100 Metern festgelegt. Ragt der Teil eines Grundstücks dort hinein, ist das gesamte Grundstück von der Schutzzone betroffen. "Damit werden bauliche Veränderungen nicht unmöglich, aber schwierig", betonte Schulte. Es gibt Verbote und neue Genehmigungspflichten. "Jede geplante Maßnahme sollte im Vorfeld geprüft werden", empfahl er. "Es ist ein Irrglaube, dass bei einem vorhandenen oder neu gebauten Kanalanschluss die Wasserschutzzone nicht mehr gilt", fügte der IG-Vorsitzende Heinz Köhler hinzu.

Auch die geplanten Ausweisungen von neuen Gewerbeflächen dauern lange. "Am schnellsten geht es wahrscheinlich mit der Fläche hinter Obi. Dort rechnen wir mit der Erschließung im Jahr 2018", sagte Schulte. Für das Gelände im Bereich Büschhausen, links an der L 157 in Richtung Hünger, gebe es noch keinen Zeitplan. "Das wird schwierig, da es dort viele verschiedene Grundstückseigentümer gibt", sagte Schulte.

Seit langer Zeit wolle sich Burger King neben der Shell-Tankstelle in Hünger ansiedeln. "Das Interesse besteht nach wie vor, aber auch dieses Vorhaben wird noch dauern", sagte Schulte. Die Filiale werde nur in Verbindung mit einem Kreisverkehr an der Autobahnauffahrt genehmigt. Letzterer könne aber erst gebaut werden, wenn die Autobahnbrücke saniert sei. Und diese Maßnahme erfolgt erst, wenn die Ortsdurchfahrt in Hilgen fertig ist. Mit ein oder zwei Jahren sei hier wohl zu rechnen. Auch die neue Bewertung der Grundsteuer zieht sich hin. "Die aktuelle Regelung stammt aus dem Jahr 1964. Neues ist nach heutigem Stand 2020 bis 2022 zu erwarten", sagte Steuerberater Reinhard Fuchs.

Der Jahresbeitrag in der IG-Sengbach bleibt mit zehn Euro stabil und günstig. "Wie in vielen Vereinen fehlen auch bei uns junge und neue Mitglieder", sagte Köhler. Er appellierte an die Mitglieder: "Bitte sprechen Sie Ihre Nachbarn an und werben für den Verein!" Die kostenlose Beratung für Mitglieder könne im Einzelfall eine Menge Ärger und Geld ersparen.

(wsb)
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