Corona-Regeln in Wermelskirchen Einkaufen ohne Testpflicht wieder möglich

Wermelskirchen · Auch für andere Bereiche wie die Gastronomie könnte es schon am Montag weitere Lockerungen geben. Für den Einzelhandel hat die neue Verordnung weitreichende Folgen. Bereits ab einer Inzidenz von 100 ist das Einkaufen ohne Termin und ohne Test möglich.

 Die Maske bleibt Pflicht. Tests im Rheinisch-Bergischen Kreis sind aber ab Freitag (28. Mai) im Einzelhandel nicht mehr nötig.

Die Maske bleibt Pflicht. Tests im Rheinisch-Bergischen Kreis sind aber ab Freitag (28. Mai) im Einzelhandel nicht mehr nötig.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Der Start des am Mittwoch von der Landesregierung verkündeten 3-Stufen-Plans der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes sorgt zurzeit für viel Verunsicherung. Beim Kreis, aber vor allem auch bei den Bürgern. Thomas Marner, Leiter des örtlichen „Krisenstabs“, erklärt klipp und klar: „Am Prozedere ändert sich nichts.“ Will heißen: Der Kreis muss, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt (respektive unter 35), einen Antrag beim NRW-Ministerium für Arbeit und Soziales (MAGS) stellen. Erst wenn von dort grünes Licht kommt, können die entsprechenden neuen Verordnungen im Kreis umgesetzt werden.

Aktuell geht es im Kreisgebiet darum, wie viele Werktage der Inzidenzwert unter 50 gelegen hat. Drei Werktage (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) lag der Wert zuletzt in Rhein-Berg drunter. Zwei weitere Werktage müssten folgen, ehe die Stufe 2 greifen könnte. Das heißt: Am Samstag, sofern die Werte weiter unter 50 bleiben, müsste der Kreis den Antrag beim MAGS stellen; frühestens am Montag könnten dann weitere Lockerungen greifen. Das gleiche Prozedere greift, wenn die Werte unter 35 liegen und die Stufe 1 umgesetzt werden kann.

 Gabriele Kunkel begrüßt die neuen Regeln.

Gabriele Kunkel begrüßt die neuen Regeln.

Foto: Mario Büscher

Für Handel und Gastronomie ist dies natürlich unerquicklich, denn offen ist, wie der Informationsfluss abläuft. Thomas Marner: „Entsprechend groß dürfte der Handlungsdruck für Geschäftsleute werden. Denn sie wissen nicht, was am Montag passiert oder was sie umsetzen können.

Ein Beispiel aus der Arbeit des Ordnungsamtes nannte Marner ebenfalls im Zusammenhang mit der Notbremse. „Wir mussten den Gastwirten erklären, dass der Abstand zwischen Tischen in NRW zwei Meter haben muss. Das ist so kontrolliert worden. Jetzt ändert das Land diese Vorgabe – der Abstand muss nur noch 1,5 Meter wie in anderen Bundesländern sein. Das heißt, das Ordnungsamt fährt wieder rum, erläutert neu und kontrolliert“

Auch für den Einzelhandel hat die neue Verordnung weitreichende Folgen. Bereits ab einer Inzidenz von 100 ist demnach nämlich das Einkaufen ohne Termin und ohne Test möglich. Diesen Wert unterbietet der Kreis bereits seit zwei Wochen. „Ich interpretiere es so, dass diese Regelung dann ab Freitag Gültigkeit hat“, sagt André Frowein, der Vorsitzende des Stadtmarketing-Vereins WiW. Dann könnten auch mehr Kunden zugelassen werden. War bis Donnerstag ein Kunde pro 20 Qadratmeter erlaubt, können ab Freitag wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte, nämlich einer pro zehn Quadratmeter. „Ich begrüße die neuen Regeln sehr und hoffe, dass es so bleibt“, sagt die Inhaberin der Modebörse Gabriele Kunkel. Einerseits sei es gut gewesen, dass durch die Vorgaben Anreize geschaffen wurden, sich testen zu lassen, andererseits „habe ich nicht verstanden, warum man im vollen Supermarkt einkaufen konnte und die Vorgaben bei uns so streng waren“, sagt Klunkel. Der Laden an der Carl-Leverkus Straße ist 80 Quadratmeter groß, ab sofort könnten acht Menschen zeitgleich einkaufen.

In der Gastronomie soll bei einer stabilen Inzidenz unter 50 der Innenbereich geöffnet werden dürfen. Das wäre für den Rheinisch-Bergischen Kreis allerdings frühestens am Montag zu erwarten. Dann wäre im Innern der Test weiterhin Pflicht, außen wird er dann aber nicht mehr nötig sein. „Die Nachverfolgbarkeit bleibt aber auch dann noch wichtig“, sagt Frowein. Kunden müssen ihre Kontaktdaten beim Restaurant- oder Kneipenbesuch also weiter angeben. Für den Einzelhandel dürften diese Regeln laut Frowein schon ab sofort nicht mehr gelten. Auswirkungen auf die Bereitschaft der Menschen, sich testen zu lassen, erwartet der WiW-Chef nicht. „Es gibt ja immer noch viele Bereiche, in denen ein Test verpflichtend bleibt“, sagt Frowein. Damit würde man Anreize schaffen und die Menschen zum Testen bewegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort