Wermelskirchen Einbruch in Linienbus - 33-Jähriger erneut vor Gericht

Wermelskirchen · Einen Gerichtssaal aus Sicht des Angeklagten sah der 33-jährige Mann nicht zum ersten Mal. Die Polizei führte ihn aus der JVA Bochum vor. Der Vorwurf des Staatsanwaltes lautete auf Diebstahl in einem besonders schweren Fall.

Vor zwei Jahren soll er gewaltsam in Wermelskirchen einen Linienbus an einer Haltestelle aufgebrochen und einen Rucksack im Gesamtwert von rund 440 Euro entwendet haben. Dass in Linienbussen Kameras installiert sind, war dem Angeklagten offensichtlich egal. Die Aufnahmen der Kameras zeigten ihn eindeutig als Täter. Aber das wäre nicht nötig gewesen, denn er gestand alles. "Es wird wohl so gewesen sein", sagte er achselzuckend. Gleichwohl hatte er keine Erinnerung mehr: "Es fehlen Wochen, vielleicht sogar Monate", sagte er. Sein Verteidiger erklärte dies mit einer schweren Drogenabhängigkeit. Und auch ein psychiatrischer Gutachter bestätigte die Drogenkarriere des Angeklagten. Der Mann hatte bereits sehr früh mit Heroinkonsum begonnen und seit dieser Zeit auch regelmäßig Amphetamine und Valium in sehr hohen Dosen konsumiert.

Mehrere Entwöhnungsbehandlungen waren zunächst erfolgreich. Stets wurde er aber wieder rückfällig. Aber nicht sofort, es lagen auch mal ein oder zwei Jahre dazwischen, etwa im Jahr 2006. "Da wurde meine Tochter geboren", sagte der 33-Jährige. Das war für den Gutachter ein Zeichen, dass ein erneuter Einstieg in eine Therapie sinnvoll sei. Auch die derzeit im Gefängnis angewandte Substitution mit Methadon sollte fortgesetzt werden.

Der Richter erläuterte, dass die lange Liste an Vorstrafen - stets schwerer Diebstahl - eindeutig für eine Beschaffungskriminalität spreche. Die letzte Tat des Angeklagten im Dezember 2015 führte zur Verhaftung und im Juni 2016 zu einer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Damit sitze der Angeklagte noch bis Juli 2018 ein.

Der in Wermelskirchen jetzt verhandelte Diebstahl sei vorher geschehen, das habe offensichtlich die damalige Strafkammer nicht gewusst. Hätte sie diesen Diebstahl mit einbezogen, hätte das aller Wahrscheinlichkeit nach keine Änderung des Strafmaßes bewirkt.

Insofern stellte der Richter nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. "Ich wünsche Ihnen alles Gute", gab er dem Angeklagten mit auf den Weg. "Achten Sie auf Ihren Umgang!"

(bege)
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