Wermelskirchen Ein neues Gesetz und die Folgen

Wermelskirchen · Anfang des Jahres schaffte es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) groß in die Schlagzeilen. Der Grund: Verbunden ist es mit steigende Kosten – für die Energieversorger und vor allem auch für die Verbraucher. Sie resultieren aus der so genannten Einspeisevergütung. Wie kann das sein? Letztlich sollte das Gesetz doch die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung in Deutschland reduzieren, ebenso die Abhängigkeit von Kohle, Erdöl und Atomstrom?

Steigende Kosten auch für Kunden

Dahinter steckt ein relativ kompliziertes Verfahren zur Ermittlung dieser Kosten. Grundsätzlich ist der öffentliche Stromnetz-Betreiber, der der jeweiligen Energie-Erzeugungsanlage am nächsten liegt, zur vorrangigen Einleitung des erzeugten Stroms und zur Zahlung der gesetzlich festgelegten Vergütung verpflichtet. Die konkret in Hückeswagen entstehenden Mehrkosten für den Netzbetreiber BEW Netze GmbH, die durch die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem später erzielten Marktpreis entstehen, werden an die bundesweit agierenden Übertragungsnetzbetreiber weitergegeben. Durch eine gesetzlich festgelegte Bundesausgleichsregelung werden die Kosten dann gleichmäßig auf alle Kunden umgelegt.

Aber: Je mehr und vor allem je schneller Energie aus den dezentralen Stromquellen kommt, desto höher sind kurzfristig die Kosten für die Förderung. Im Jahr 2009 waren es beispielsweise 4,7 Milliarden Euro, umgerechnet mehr als 1,1 Cent je Kilowattstunde Strom. Damit der Kostenberg nicht ins Unendliche wächst, diskutiert die Politik nun darüber, die Kosten zu deckeln oder die Fördersätze stärker zu kürzen. Jüngstes Beispiel ist der Vorstoß, den Fördersatz für Solarstrom ab dem 1. Juli zu reduzieren.

Das EEG sieht zwar eine variable und automatische Reduzierung der Fördersätze vor, die nächste Absenkung wäre aber erst im Jahr 2012 fällig gewesen. Sie soll nun vorgezogen werden. Ob die Kürzung tatsächlich zum 1. Juli realisiert wird, ist jedoch nicht sicher. Die Bundesnetzagentur wertet zunächst aus, wie viele Photovoltaik-Anlagen von März bis Mai 2011 neu ans Netz gehen.

Vorm Bau schärfer kalkulieren

Was heißt das nun für den Endverbraucher, der durch den Bau beispielsweise einer Photovoltaik-Anlage zum Stromlieferanten werden kann? Zunächst einmal wird der Bauherr einer neuen Anlage schärfer kalkulieren müssen. Daher sollte er sich die obligatorische Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein solches Projekt genau anschauen.

Ob eine eventuelle Kürzung der Einspeisevergütung beim Endverbraucher ankommt, ist ebenfalls unklar. Denn parallel zu den Rechenspielen um die EEG-Förderung steigen auch die Investitionskosten der Energieversorger, also auch der BEW, in das Stromnetz. Fazit: Neben dem EEG gibt es viele weitere Faktoren, die den Gesamtpreis beeinflussen.

(RP)
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