Wermelskirchen Ein Kind missbraucht: Haft auf Bewährung

Wermelskirchen · Es war ein verstörender Prozess am Dienstag vor dem Landgericht Köln mit einem Angeklagten aus Wermelskirchen, der auf der einen Seite durch seine schonungslose Offenheit punktete, vor allem, weil seinem siebenjähriges Opfer durch sein Geständnis die Aussage erspart blieb.

Er hatte das Mädchen sexuell missbraucht. Auf der anderen Seite ging immer mal wieder ein Stöhnen durch die Reihen der Zuschauer, weil sie Dinge hören mussten, die eigentlich auch nicht zu verstehen sind.

Der Angeklagte erklärte, dass er im Internet eigentlich nach Sodomie-Pornos gesucht habe. Weil diese Filme aber aus gegebenem Anlass nicht eindeutig beschriftet seien, habe er dann auch manchmal Filme runter geladen, in denen sehr junge Menschen agierten. So sei er auf das Mädchen in seiner Nachbarschaft gekommen. Inzwischen könne er sich aber besser kontrollieren.

Seine Lebensgefährtin, die nach wie vor zu ihm hält, schildert den Mann als "liebevoll und verantwortungsbewusst". Seinen Betrieb durfte der Geschäftsmann seit seiner Haftverschonung aus der Untersuchungshaft nicht mehr betreten, weil ein Teil des Grundstücks gemeinsam mit der Familie des Opfers benutzt wird und beide Parteien dort bleiben wollen. Der Angeklagte bot dem Richter an, er werde sich diskret zurückziehen, falls er dort auf die Familie des Opfers stoßen sollte.

"Und das präsentieren Sie mir als Lösung?", fragte der Vorsizende Richter Dr. Jan Orth und appellierte sehr eindringlich an den Angeklagten: "Denken Sie doch nicht nur an sich."

Doch im Zuschauerraum sorgte noch eine ganz andere Szene für Aufregung. Die Aussage der Lebensgefährtin, die einen liebevollen Mann beschrieb, der nur ein einziges Mal aus der Haut gefahren sei: Als seine leibliche Tochter von einem Mann belästigt wurde. Für den Missbrauch der Siebenjährigen wurde er gestern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, mit der Auflage, sich von seinem Opfer fern zu halten.

(RP)
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