Wandern im Bergischen Neue Wanderregeln sollen Natur schützen

Rhein-Berg · Ein Bündnis hat Regeln vorgestellt, die Wander-Fans und der schützenswerten Flora und Fauna gerecht werden sollen.

 Das Bergische Land ist ein Wanderparadies, in dem es viele Wanderwege gibt, wie beispielsweise den Eifgenbachweg.

Das Bergische Land ist ein Wanderparadies, in dem es viele Wanderwege gibt, wie beispielsweise den Eifgenbachweg.

Foto: Cora Berndt-Stühmer

In einem breiten Konsens haben Wandervereine, Naturschutzbeirat, das Bergische, der Naturpark Bergisches Land und der Rheinisch-Bergische Kreis eine neue Regelung für Wanderungen in Naturschutzgebieten erarbeitet. Diese berücksichtigt die Interessen des Naturschutzes und der Menschen, die sich in der Natur bewegen und diese genießen möchten.

Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet Verhaltensregeln bei Wanderungen durch Naturschutzgebiete. Dazu gehört das Gebot, die Wege nicht zu verlassen, Hunde anzuleinen, Hundekot zu entfernen, ruhiges und leises Verhalten, um die Tierwelt nicht aufzuschrecken, darauf zu verzichten, Pflanzen und Pilze mitzunehmen und, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, keinen Abfall zu hinterlassen. Darüber hinaus darf im Naturschutzgebiet nicht gebadet, gezeltet, gegrillt und Lagerfeuer gemacht werden.

„Die enge Zusammenarbeit hat für eine tiefe Vertrauensbasis zwischen allen Partnern gesorgt“, machte Gerd Wölwer deutlich, dass die einvernehmliche Lösung im Sinne der Interessen aller Partner entwickelt worden sei. Das wurde nicht zuletzt bei der Vorstellung der neuen Regelung im Odenthaler Haus der Begegnung deutlich. Dirk Zimmermann, Leiter der Wanderakademie und des Naturschutzzentrums des Sauerländischen Gebirgsvereins, freute sich, dass eine Lösung im Sinne der Natur, aber eben auch für die ehrenamtlichen Wanderführer gefunden worden sei, die ihre Touren nun wieder ohne große Hürden im Einklang mit der Natur anbieten könnten. „Und natürlich kommt das auch allen Wander-Fans zugute“, machte er deutlich.

Eine Regelung ist im Rheinisch-Bergischen Kreis notwendig, da die Region nahe der großen Ballungsgebiete liegt und viele Menschen die schöne Natur erleben wollen. Dadurch entsteht ein großer Besucher-Druck auf Flora und Fauna. Dennoch kann im größten Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises ohne jegliche Einschränkung gewandert werden, aber natürlich rücksichtsvoll. Lediglich in den besonders sensiblen Naturschutzgebieten gelten strengere Regelungen zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Diese besonders geschützten Bereiche machen jedoch nur 13 Prozent der Fläche des Rheinisch-Bergischen Kreises aus.

„Ich bin zufrieden“, erklärte Mark vom Hofe, Vorsitzender des Naturschutzbeirats, „dass es gelungen ist, eine Regelung zu finden, die dem Naturschutz Rechnung trägt.“ Er lobte weiterhin, dass das Vorgehen nun flexibel und liberal sei. Dass sich Naturschutz und Tourismus nicht ausschließen würden, machte Tobias Kelter, Geschäftsführer der Tourismus-Vermarktungsagentur Das Bergische deutlich. Vielmehr sei die Vereinbarung sogar ein Imagegewinn für die Region, da sie für den sanften Tourismus im Rheinisch-Bergischen Kreis stehe.

Das naturverträgliche Wandern im Naturschutzgebiet soll künftig durch zwei Elemente sichergestellt werden: zunächst durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Wanderorganisationen, dem Naturschutzbeirat und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie als Unterstützer die Naturarena Bergisches Land, der Naturpark Bergisches Land, der Landesbetrieb Wald & Holz NRW und die Biologische Station Rhein-Berg. Die Inhalte wurden gemeinsam erarbeitet. Die Kreisverwaltung hat einen Handlungsleitfaden entwickelt, um festzulegen, wie mit den in den Landschaftsplänen festgeschriebenen Veranstaltungsverboten in der Praxis umgegangen werden soll.

In den Handlungsleitfaden für die Verwaltung flossen die Vorschläge der beteiligten Organisationen mit ein. Gruppen von bis zu 50 Personen können jederzeit in den Naturschutzgebieten wandern – natürlich unter Berücksichtigung der Regeln in den Landschaftsplänen, wie das Gebot auf den Wegen zu bleiben sowie keine Pflanzen und Tiere zu entnehmen. Das betrifft beispielsweise Wandergruppen, Lauftreffs, Schulklassen, Vereine und Umweltbildungsangebote. Bei Wanderungen über 50 Personen ist allerdings das Einvernehmen der Naturschutzbehörde des Kreises einzuholen. Angebote mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, stellen nicht das Ziel der naturbezogenen Erholung in den Mittelpunkt, weshalb für solche Veranstaltungen in Naturschutzgebieten ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich ist.

Die an der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung beteiligten Wanderorganisationen – dazu zählen der Sauerländische Gebirgsverein mit deren Unterabteilung Wanderfreunde Bergisches Land, der Deutsche Alpenverein, der Kölner Eifelverein und die Naturfreunde Köln – haben sich nach ihrer Satzung besonders dem Naturschutz verpflichtet, stehen damit für eine sehr verantwortungsbewusste Erholung in den Naturschutzgebieten und sind daher wichtige Partner. Sie vermitteln den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei ihren Wanderungen besonders die Schutzbedürftigkeit der Natur und tragen damit zu einem nachhaltigen Wandererlebnis bei.

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