Wermelskirchen Ehepaar zahlte Anwaltskosten nicht

Wermelskirchen · Das Ehepaar aus Leverkusen verstand die Welt nicht mehr. Der Mann (48) ist arbeitslos, seine Frau (38) schwer erkrankt. Der Mann überlässt seiner Frau jeglichen Schriftverkehr. Aufgrund ihrer Krankheit musste sie das Krankenhaus aufsuchen und vergaß darüber, die Rechnungen eines Anwalts in Höhe von 113,05 Euro zu bezahlen. Als auch Mahnungen nicht fruchteten, erstattete der Anwalt Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft stellte dem Ehepaar einen Strafbefehl aus mit der Maßgabe, die Anwaltskosten zu bezahlen. Danach würde sie das Verfahren einstellen. Das Ehepaar sollte sich damit einverstanden erklären und dies der Staatsanwaltschaft mitteilen. Natürlich erklärte sich das Ehepaar damit einverstanden, allerdings informierte es die Staatsanwaltschaft nicht darüber. Aber: keine Information, keine Einstellung. Das Verfahren kam in Gang. Die Staatsanwaltschaft klagte das Ehepaar in Wermelskirchen an. Und jetzt saß das Ehepaar auf der Anklagebank im Rahmen eines Verfahrens, das eigentlich bereits hätte eingestellt sein können.

Ob denn die Anwaltsrechnung bezahlt sei, wollte der Richter wissen. "Nein," sagte die Frau. "Ich wollte es eigentlich gar nicht so weit kommen lassen, aber meine Krankheit macht mir immer noch zu schaffen." Zusätzlich habe sie noch eine Menge anderer Sorgen gehabt. Richter und Staatsanwalt zeigten Verständnis. Das Gericht stellte das Verfahren ein, wenn das Ehepaar die Anwaltskosten bezahle. Die beiden versprachen es.

(bege)
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