Wermelskirchen Ehemann schlägt kranke Frau mit dem Gürtel

Wermelskirchen · Ein erschreckender Fall von häuslicher Gewalt ereignete sich über die Ostertage in einer Wohnung in der Innenstadt. Wie erst gestern die Polizei mitteilte, hatte ein 34-jähriger Mann seine gehandicapte Ehefrau mit Fäusten und Gürtel geschlagen. Er wurde der Wohnung verwiesen.

Bereits am Samstagabend gegen 23 Uhr wurde die Polizei von Anwohnern um Hilfe gebeten: Sie berichteten über körperliche Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten in einer innerstädtischen Wohnung. Als die Beamten eintrafen, stellte sich heraus, dass die 32-jährige Ehefrau am Abend von ihrem zwei Jahre älteren Mann mehrfach mit einem Gürtel geschlagen und mit Faustschlägen traktiert worden war. Laut Polizeibericht wies die Frau im Gesicht frische Verletzungen auf.

Nach Darstellung der Polizei sei es besonders erschreckend gewesen, dass die Ehefrau aufgrund der Folgen einer Erkrankung seit Jahren deutlich bewegungseingeschränkt sei und die Attacken des Ehemannes unter den Augen der fünf Kinder im Alter von vier und 14 Jahren stattfanden.

Die 32-Jährige wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Sie kehrte aber noch in der Nacht in die Wohnung zurück. Den Ehemann hatten die Beamten nicht angetroffen – er hatte sich laut Polizei nach der Auseinandersetzung entfernt und hielt sich an einem unbekannten Ort auf.

Doch die Tortur war für die Frau damit nicht beendet: Am Ostersonntag nahm diese Misshandlung seine Fortsetzung. Gegen 11.10 Uhr kehrte der 34-Jährige zurück und trat die Wohnungstür ein. Danach würgte er laut Polizei die Ehefrau – sie trug entsprechende Spuren und Verletzungen davon. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, hörten sie noch Hilferufe des Opfers. Der 34-Jährige wurde der Wohnung verwiesen und mit einem zehntägigen Rückkehrverbot belegt. Polizeisprecher Peter Raubuch: "Im Falle der Zuwiderhandlung wird er ein Zwangsgeld von 500 Euro bezahlen müssen." Auch ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Was aber passiert nach den zehn Tagen Rückkehrverbot? Raubuch: "Da ist die Frau am Zug." Das Verbot sei eine "Akutmaßnahme" der Polizei. Das Opfer habe in den zehn Tagen Zeit zu handeln. Sie könne sich dabei von Opferschutz-Organisationen unterstützen lassen: "Wir informieren in solchen Fällen die Organisationen."

Das Opfer müsse zum Gericht gehen und einen "Titel nach dem Gewaltschutzgesetz" erwirken, berichtet der Polizeisprecher. Dieser Beschluss habe dann weitreichende Auswirkungen: "Das Gericht fertigt Annäherungsverbote bis zu sechs Monaten an." Diese relativ harten Maßnahmen könne aber nur ein Richter ergreifen.

(RP)
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