Mietverein Remscheid gibt Auskunft Duschen in der Nacht fällt nicht unter Ruhestörung

Wermelskirchen · Ab wann können sich Nachbarn trotz gesetzlich vorgeschriebener Nachtruhe auch nach 22 Uhr über Ruhestörungen in einem Mehrfamilienhaus beschweren ?

 Andreas Plewe, Jurist des Mietvereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung.

Andreas Plewe, Jurist des Mietvereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung.

Foto: Körschgen, Jürgen (jko)

Zu dieser Thematik und beispielhaften Ausnahmen äußert sich Andreas Plewe, Jurist des Mietvereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung.

Zu welchem Zeitraum ist denn überhaupt „Nachtruhe“?

Plewe Die so genannte Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr morgens – aber nicht uneingeschränkt.

Gibt es eine Vorschrift, wann Mieter die Rollläden ihrer Wohnung herunter lassen müssen ?

Plewe Nein, Mieter haben das Recht, dies auch abends nach 22 Uhr zu tun. Ein Nachbar, der sich durch laute Geräusche der Außenjalousie gestört fühlte und behauptete, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen, erlitt vor dem Amtsgericht Düsseldorf (55 C 7723/10) eine Abfuhr. Die Begründung: Die Betätigung von Rollläden gehöre zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Außerdem liege es in der Natur der Sache, dass die Rollläden auch gerade zur Nachtzeit, also auch nach 22 Uhr, benutzt würden. Den Mietern der Wohnung könne nicht vorgeschrieben werden, um wie viel Uhr sie ihre Räume verdunkeln.

Kann man dann auch nach 22 Uhr baden oder duschen ?

Plewe Zum normalen Gebrauch der Mietwohnung – das heißt zum üblichen Verhalten – gehören das Betätigen der Wasserspülung, das Laufen lassen von Wasser und nächtliches Baden oder Duschen. Dies ist auch nach 22 Uhr möglich. Also ja. Allerdings kann nächtliches Dauerduschen äußerst störend für die Nachbarn sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (OWi) 411/90 - (OWi) 181/90 I) beschränkte deshalb die Bade- und Duschzeit nach 22 Uhr auf 30 Minuten.

Und was ist mit dem Lärm von Kindern und Kleinkindern ?

Plewe Gegenüber Kindern und Kinderlärm ist nach Angaben unseres Vereins auch eine weitere Toleranzgrenze zu ziehen. Grundsätzlich ist der mit dem üblichen, kindgemäßen Verhalten verbundene Lärm von den Nachbarn hinzunehmen. Insbesondere gilt das für Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern. Hier sind auch Störungen nach 22 Uhr hinzunehmen, denn niemand kann verhindern, dass beispielsweise ein Baby nachts schreien würde (OLG Düsseldorf 9 U 218/96).

Wo gibt es weitere Informationen, wo eine Rechtsberatung des Vereins?

Plewe Für alle Interessenten hält der Mieterverein  in der Bismarckstraße 138 in Remscheid während seiner Bürozeiten montags bis donnerstags von 9 bis 16.30 Uhr die Broschüre „Mieterrecht und Mierterpflichten“ zum Preis von sechs Euro bereit. Rechtsberatung zu diesen und anderen Themen erhalten die Mitglieder des Mietvereins kostenlos – auch telefonisch unter 02191 / 38 58 50.

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