Wermelskirchen Die Katt verliert Ende 2017 ihre Eigenständigkeit

Wermelskirchen · Der Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik verliert nach 25 Jahren seine Eigenständigkeit: Um unter anderem Kosten zu sparen, wird der Kinder- und Jugendbereich ins Amt für Jugend, Bildung und Sport eingegliedert, der Veranstaltungsbereich direkt dem Dezernat des Bürgermeisters zugeordnet. Das soll zum Jahresende 2017 geschehen. Der Stadtrat soll im März darüber entscheiden.

Wermelskirchen: Die Katt verliert Ende 2017 ihre Eigenständigkeit
Foto: Moll Jürgen

Die Katt wurde Ende der 90er-Jahre organisatorisch und wirtschaftlich verselbstständigt, um die Vorteile der kaufmännischen Buchführung und der damit verbesserten Transparenz unter einer kaufmännisch verantwortlichen Leitung nutzen zu können. Laut Stadtverwaltung habe sich aber ein erheblicher Abstimmungsaufwand zwischen Betriebsleitung und Fachämtern ergeben. Die Vorteile der Transparenz könnten zudem im Neuen Kommunalen Finanzmanagement abgebildet werden, das es Ende der 90er-Jahre in der kommunalen Haushaltsführung noch nicht gab. Zudem geht die Betriebsleiterin Eva-Maria Ponsar in absehbarer Zeit in den Ruhestand. Sie hat sich Gedanken über die zukünftige Struktur der Katt gemacht und im Einvernehmen mit dem Bürgermeister den Schritt zum 31. Dezember 2017 vorgeschlagen, den Eigenbetrieb der Katt aufzulösen.

Eingespart werden rund 90.000 Euro an Kosten für die Betriebsleiterin, den Wirtschaftsprüfer und die separate Buchführung des Betriebes. Der Mehraufwand in Jugendamt und Kämmerei wird auf etwa 45.000 Euro geschätzt, so dass durch die Wiedereingliederung der Katwinkelschen Fabrik in den Haushalt rund 45.000 Euro eingespart werden können. Der Fachausschuss wird sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Februar, 17 Uhr, im Ratssaal des Bürgerzentrums mit dem Wirtschaftsplan 2017 der Katt befassen. Er weist einen Fehlbetrag von 515.650 Euro auf, der von der Stadt gedeckt werden muss. Der Jahresabschluss 2015 ist jetzt von den Wirtschaftsprüfern geprüft worden. Sie schlagen dem Rat die vorbehaltlose Entlastung der Betriebsleitung vor. Den Jahresfehlbetrag von 482.606 Euro muss der Rat ausgleichen.

(RP)
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