Wermelskirchen Dichtheitsprüfung: "Stillhalteabkommen"

Wermelskirchen · Einstimmig hat gestern der Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes ein "Stillhalteabkommen" (Eberhard Lambeck, Büfo) zur Dichtheitsprüfung in Wermelskirchen beschlossen.

Der Dichtheitsnachweis werde so lange nicht von Grundstückseigentümern flächendeckend eingefordert, bis die Debatte im Landtag zu einem Ergebnis geführt hat. Nur in begründeten Fällen — eben bei Verdacht auf Fehleinleitungen — kann der Nachweis weiter von der Stadtverwaltung eingefordert werden. Im Januar waren in einem ersten Schritt 360 Eigentümer aufgefordert worden, bis zum Jahresende ihre Entwässerungsanlagen auf Dichtheit prüfen zu lassen. 269 Nachweise, erstellt im Zuge von Kanalneuanschlüssen, sowie 17 neue Prüfungen liegen vor. Angesichts der Verunsicherung der Wermelskirchener durch die Debatte auf Landesebene wird nun abgewartet.

Richard Kranz (Grüne) zeigte sich positiv überrascht über diese gute Resonanz — damit sollte die geforderte Aussetzung kein Thema mehr sein. Das sieht Jan Paas (WNKUWG anders: "Die Dichtigkeit verstößt gegen das Grundgesetz. Wir haben hier keine Umweltprobleme."

Die Gebühren

Der Ausschuss hat dem Stadtrat auch einstimmig die neuen Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung empfohlen. Die Schmutzwassergebühr (3,08 Euro je Kubikmeter Frischwasser) sowie die Regenwassergebühr (1,30 Euro je Quadratmeter) bleiben unverändert. Die Durchleitungsgebühr (für den Wupperverband) sinkt um drei Cent auf 1,89 Euro.

Auch bei den Fäkaliengebühren ändern sich die Sätze: Für Sammelgruben wird je Kubikmeter Frischwasser 12,35 (bisher 13,61 Euro) verlangt. Für Kleinkläranlagen wird's teurer: Je Kubikmeter abzufahrende Fäkalien müssen 54,64 (bisher: 45,96) Euro bezahlt werden. Die Kleinableiterabgabe je Einwohner bleibt unverändert bei 23 Euro.

(RP/rl)
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