Inzidenzwert reißt kritische Marke Wermelskirchen ist jetzt Risikogebiet

Wermelskirchen · Am Freitag hat die Sieben-Tage-Inzidenz in Wermelskirchen den kritischen Wert von 50 erreicht. Damit gelten die verschärften Schutzmaßnahmen, die Ministerpräsident Armin Laschet verkündet hat. Das ändert sich in der Coronaschutzverordnung.

 Wermelskirchen ist seit Freitag Risikogebiet

Wermelskirchen ist seit Freitag Risikogebiet

Foto: Foto: DPA, Kellermann; Montage Podtschaske

Seit Tagen schwebt eine Zahl wie eine dunkle Wolke über der Stadt: 50 – der Inzidenzwert, mit dem ein Kreis zum Risikogebiet wird. Freitag hat es den Rheinisch-Bergischen Kreis getroffen. Wermelskirchen ist damit Risikogebiet und obliegt verschärften Corona-Schutzmaßnahmen. Das hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag verkündet. Die wichtigsten Änderungen: Es gibt eine landesweit geltende Sperrstunde in Corona-Hotspots. Kneipen und Restaurants müssen künftig ab 23 Uhr schließen. Auch an Tankstellen und Kiosken darf zwischen 23 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Die Sperrstunde sollte noch am Freitag um Mitternacht in Kraft treten. „Das können wir so kurzfristig gar nicht umsetzen“, sagt Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann auf Nachfrage unserer Redaktion. Er und sein Team „arbeiten schon am Limit“, sagt er. „Solange wir keine Allgemeinverfügung vorliegen haben, halten wir uns an die aktuell geltende Rechtslage.“

Bisher galt für Privatfeiern im öffentlichen Raum, dass 50 Gäste erlaubt sind, wenn der Inzidenzwert bei 35 liegt, 25 Gäste durften feiern, sobald der Wert auf 50 steigt. Die Teilnehmerzahl ist nochmals reduziert worden. Laut neuer Regelung dürfen nur noch maximal zehn Personen in öffentlichen Räumen feiern. „Weil es bei privaten Zusammenkünften besonders oft zu Infektionen kommt“, erklärte Laschet die Entscheidung, die binnen weniger Stunden nicht umsetzbar ist. „Wir können doch nicht heute Abend private Veranstaltungen kontrollieren und mit einer Brechstange reingehen“, sagt Ordnungsamtsleiter Feldmann. Er müsse auch erstmal seine Mitarbeiter zusammentrommeln, „damit wir uns beraten und einen Fahrplan aufstellen können, wie wir weiter vorgehen.“

Was außerdem in Hotspots neu geregelt wird ist, mit wievielen Freunden man sich künftig im öffentlichen Raum treffen darf. Die Kontaktbeschränkung ist ebenfalls reduziert worden, verkündete der Ministerpräsident: Maximal fünf Personen dürfen außerhalb der privaten Räume zusammentreffen. Auch die Maskenpflicht wird ausgeweitet, „um bundesweit vergleichbare Standards zu haben“, heißt es. In stark frequentierten Bereichen, etwa in Fußgängerzonen, muss die Maske getragen werden. „Dort, wo es eng wird, gilt künftig die Maskenpflicht“, so Laschet, „aber nicht generell an der frischen Luft.“

Dass neue Regelungen so kurzfristig kommen und am besten sofort umgesetzt werden sollen, sorgt nicht nur bei den Bürgern für Unmut, sondern auch zunehmend in den Kommunen und im Kreis, wo man händeringend auf die neuen Verordnungen gewartet hat, um eine neue Allgemeinverfügung ausgeben zu können. „Da uns derzeit noch keine gültigen, neuen Verordnungen vorliegen, können wir derzeit auch noch keine Korrekturen oder gegebenenfalls eine Aufhebung veranlassen“, hieß es am Freitagnachmittag noch auf Nachfrage aus dem Krisenstab des Kreises. Man warte auf die neue Coronaschutzverordnung, die „heute, am Wochenende oder Montag kommt und dann am Tag darauf in Kraft treten wird“, hieß es.

Das heißt: Spätestens ab Montag mischen sich die „Darf ich“ und „Darf ich nicht“-Karten also neu. „Angesichts der inzwischen großen Anzahl an Kommunen mit einer Überschreitung der Inzidenzwert-Grenzen, werden die landesweit verbindlichen Regelungen, sehr zeitnah in der Coronaschutzverordnung festgelegt werden“, so Torsten Wolter aus dem Presseteam des Kreises. Damit gelten mit Beginn der neuen Woche die neuen Regeln, die Armin Laschet am Freitag angekündigt hat – und nicht mehr die, die erst drei Tage vorher in Kraft getreten waren.

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