Stadtplanung in Wermelskirchen Bürgeranhörung zum neuen Wohngebiet nutzen

Wermelskirchen · Noch bis zum 2. September können Bürger Anregungen zum geplanten Wohngebiet Hoffnung/Vorderhufe abgeben. Das kann online, aber auch persönlich im Rathaus erfolgen.

Diese Grünfläche in /Hoffnung/Vorderhufe wird bald Bauland: Sie ist in städtischem Besitz.  Foto: Udo Teifel

Diese Grünfläche in /Hoffnung/Vorderhufe wird bald Bauland: Sie ist in städtischem Besitz. Foto: Udo Teifel

Foto: Udo Teifel

) Im ersten Moment klingt es etwas sperrig: Aktuell läuft das frühzeitige, öffentliche Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) für die Bauleitplanung zum Plangebiet „Hoffnung/Vorderhufe“. Was hinter diesem Vorgang steckt, ist allerdings sehr spannend: Noch bis zum 2. September können Bürger ihre Anregungen zu den Vorentwurfsvarianten für das geplante Baugebiet in Wermelskirchen einreichen.

Die Beteiligung findet in Form einer digitalen Auslegung im Internet statt. Unter https://bit.ly/3QOOhCB finden Interessierte die Verfahrens-Dokumente und das entsprechende Formular zur Beteiligung auf der Website der Stadt. Möglich sind Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nummer 93 oder auch zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Hoffnung/Vorderhufe“. Wichtig ist, immer die entsprechende Nummer des Bebauungs- oder des Flächennutzungsplans anzugeben, damit die Zuordnung für die Stadtplaner eindeutig ist.

Bereits im Februar hatte es eine Anlieger- sowie im März eine Bürgerveranstaltung gegeben, um die Pläne der Stadt vorzustellen, südlich der Innenstadt ein neues Wohngebiet zu schaffen. Vorgesehen ist im Bereich Hoffnung/Vorderhufe eine Mischung aus Mehrfamilien- Reihen-, Doppel- und freistehenden Einfamilienhäusern sowie der Bau einer Kindertagesstätte. Dazu wurden schon erste Ideen und Wünsche gesammelt, jetzt sind die Bürger offiziell aufgerufen, ihre Anregungen zu den ausliegenden Vorentwürfen abzugeben.

Das kann übrigens auch persönlich geschehen: Während der Offenlage können die Vorentwurfspläne und weitere Unterlagen wie die Artenschutzprüfung oder das Bodengutachten im Amt für Stadtentwicklung eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der Dienstzeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Fragen beantwortet Evelyn Schwanke vom Amt für Stadtentwicklung unter Telefon 02196 / 710-617.

Termine können per Mail bauleitplanung@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196/710-617 vereinbart werden. Das Amt für Stadtentwicklung befindet sich im 3. Stock des Bürgerzentrums. Anschließend werden die Stellungnahmen vom Rat der Stadt gegeneinander abgewogen und über deren Berücksichtigung entschieden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort