Wermelskirchen Brückenweg: Tempo 30 gilt in beiden Fahrtrichtungen

Wermelskirchen · Sobald auf dem Brückenweg der Schutzstreifen markiert ist, wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt – in beiden Fahrtrichtungen. Das ist Vorschrift. Dadurch wird der Brückenweg aber für den Durchgangsverkehr umso unattraktiver.

 Im Bereich vom Loches-Platz bis zur Rathaus-Tiefgarage ist der Schutzstreifen auf dem Brückenweg bereits markiert worden. Wann die Arbeiten beendet werden, steht noch nicht fest.

Im Bereich vom Loches-Platz bis zur Rathaus-Tiefgarage ist der Schutzstreifen auf dem Brückenweg bereits markiert worden. Wann die Arbeiten beendet werden, steht noch nicht fest.

Foto: Füllhase

Sobald auf dem Brückenweg der Schutzstreifen markiert ist, wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt — in beiden Fahrtrichtungen. Das ist Vorschrift. Dadurch wird der Brückenweg aber für den Durchgangsverkehr umso unattraktiver.

Der Umbau des Brückenwegs zu einer offiziellen Alternativroute für Radfahrer in West-Ost-Richtung durch die Innenstadt wird die Problematik des Durchgangsverkehrs weiter verschärfen. Denn in dem Bereich zwischen Loches-Platz und dem Abzweig zum Kreisverkehr am Bügeleisen wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt — in beiden Fahrtrichtungen. Dies stellte Harald Drescher gestern auf Anfrage der BM klar. "Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Brückenweg gilt auf beiden Seiten — das ist anders schlichtweg nicht möglich", sagte Drescher.

Für Autofahrer, die vom Bügeleisen Richtung Loches-Platz fahren möchten, wird der Brückenweg dadurch umso unattraktiver. Es besteht die Gefahr, dass dann noch mehr Verkehrsteilnehmer auf die Umfahrung verzichten und den direkten Weg durch die Telegrafenstraße wählen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde diese Problematik am vergangenen Montag bereits angeschnitten, eine Lösung ist zurzeit nicht in Sicht.

Harald Drescher machte gestern klar, dass die Stadtverwaltung Vorschriften hat, die es bei der Einrichtung einer Radroute auf dem Brückenweg einzuhalten gilt. So ist es eben nicht möglich, dass Autofahrer künftig auf dem Brückenweg in Richtung Loches-Platz weiterhin 50 km/h fahren dürfen. Dies sei zu gefährlich, betonte Drescher.

Autofahrer sind im Übrigen nicht verpflichtet, hinter den Radfahrern herzufahren. Drescher: "Laut Straßenverkehrsordnung dürfen sie die Radfahrer überholen, wenn es der Verkehr zulässt." Und gerade bei Überholmanövern, wenn zum Beispiel auf der einen Seite ein Radfahrer und gleichzeitig auf der anderen Seite ein Rollerfahrer von Autos überholt werden, kann es auf dem Brückenweg besonders eng werden. Daher sei die Begrenzung auf Tempo 30 zwingend notwendig.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung tritt in Kraft, sobald entsprechende Schilder montiert worden sind. Dies werde laut Drescher aber erst erfolgen, wenn die Fachfirma Markierungen für den Schutzstreifen und die Fahrrad-Symbole auf dem Asphalt aufgetragen hat. Die Symbole seien wichtig, weil sie bereits dafür sorgen, dass das Geschwindigkeitsniveau der Verkehrsteilnehmer gesenkt wird.

Die zuständige Fachfirma hat die Arbeiten auf dem Brückenweg aber noch nicht beendet.

(RP)
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