Verhandlung vor Großer Strafkammer Bewaffneter Sparkassen-Überfall vor Gericht

Dhünn · In Spanien wurde ein Algerier festgenommen, der 2010 die Dhünner Filiale überfallen haben soll. Ihm werden zwei weitere Raubüberfälle zur Last gelegt; die Beute insgesamt: 174.155 Euro.

 Wurde 2010 überfallen: die Sparkassenfiliale in Dhünn.

Wurde 2010 überfallen: die Sparkassenfiliale in Dhünn.

Foto: Rosenau, Birthe

Zwei maskierte Täter hatten am 13. Juli 2010 nachmittags gegen 15 Uhr die Sparkassenfiliale in Dhünn an der Hauptstraße betreten und mit vorgehaltenen Pistolen Bargeld gefordert. Dieses gaben die Angestellten sogleich. Die Täter packten das Bargeld in eine von ihnen mitgebrachte rote Plastiktüte und flüchteten zu Fuß.

Wie die Polizei später ermittelte, nahm ein zum Tatzeitpunkt anwesender Techniker die Verfolgung auf. Auch ein Kunde hatte den Überfall beobachtet, war aber nicht in Gefahr. Die Fahndung, bei dem auch ein Hubschrauber eingesetzt wurde, blieb damals erfolgreich.

Die Sachlage hat sich inzwischen geändert. Ein 40-jähriger Algerier soll für diesen und zwei weitere Raubüberfälle auf Verbrauchermärkte in Bergneustadt (Toom-Markt) und Düren (Praktiker-Baumarkt) verantwortlich sein. Mit wechselnden Mittätern und in unterschiedlichen Rollenverteilungen sollen die Überfälle laut Staatsanwaltschaft arbeitsteilig abgelaufen sein.

Bei den Taten hat der 40-Jährige insgesamt 174.155 Euro erbeutet.

Die erste Tat erfolgte im September 2008, die letzte in Wermelskirchen. Danach war der Algerier wie vom Erdboden verschwunden. Im Oktober 2011 war die Staatsanwaltschaft dann mit ihren Ermittlungen soweit, dass sie die Taten zuordnen konnte – eben dem heute 40-jährigen Algerier. Das Amtsgericht Köln stellte daraufhin einen Haftbefehl aus, der Mann wurde international gesucht. Am 9. Oktober 2020 wurde der Mann dann in Spanien festgenommen und am 10.November 2020 in die Bundesrepublik überstellt. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Nächste Woche wird er sich dann vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln verantworten müssen. Der Tatvorwurf in drei Fällen: schwerer Raub.

(tei.-)
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