Wermelskirchen Bewährung nach Matinee-Schlägerei

Wermelskirchen · Der 25-jährige Wermelskirchener könnte noch so viel erzählen, das Amtsgericht nahm ihm gestern eine Notwehrreaktion nicht ab. Der Mann soll während der stets berühmt-berüchtigten Matinee am Ende der letzten Herbstkirmes im alkoholisierten Zustand einen 27-Jährigen zu Boden geschlagen und anschließend sein am Boden liegendes Opfer auch noch getreten haben. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

Neben dem Angeklagten saß die Vertreterin der Bewährungshilfe. Kein Wunder, der Angeklagte stand noch unter Bewährung. Damals hatte er auch zugeschlagen. Ein vorbestrafter Schläger also. "Ich sah eine Bierflasche von oben auf mich zukommen", schilderte der Angeklagte die Situation. Bevor die Flasche auf seinem Kopf lande, habe er lieber selber zugeschlagen. Dann hob er seinen rechten Arm rechtwinklig zur Brust, zog ihn leicht nach hinten zurück und ballte die Faust. Diese Demonstration reichte. Das ging beim Angeklagten blitzschnell. Es brauchte nicht viel Fantasie, sich die Wucht des Schlages vorzustellen.

Die Faust traf den vermeintlichen Angreifer. Der ging "wie ein Klappmesser" (ein Zeuge) zu Boden und blieb bewusstlos liegen. Der Angeklagte trat den am Boden Liegenden, hieß es gestern im Gerichtssaal am Brückenweg. Vorher habe es eine "verbale Rangelei" gegeben, sagte er.

Offensichtlich ist die Matinee der jährliche Turnierplatz eitler Männlichkeit. Es ging, wie so oft, um Mädels. Die Lebensgefährtin des Geschädigten war früher mal die Freundin des 25-Jährigen. "Das kann er schon seit Jahren nicht verwinden", sagte das Opfer. Auch er war während der Tatzeit alkoholisiert. Er konnte sich nicht mehr erinnern, eine Flasche in der Hand gehabt zu haben.

Im Krankenhaus hatte er sich geweigert, seine Platzwunde am Kopf fachgerecht versorgen zu lassen. Jetzt trägt er eine Narbe auf der Stirn.

Drei weitere Zeugen traten auf, einiges klang wie abgesprochen. Einer wollte die Flasche versteckt auf dem Rücken in den Händen des Opfers gesehen haben. Der Angeklagte habe aus reiner Abwehr gehandelt, sagte dieser Zeuge. Zwei andere wollten gesehen haben, dass der Angeklagte mit einer Bierflasche zugeschlagen habe. "Einer der Zeugen ist unter Druck gesetzt worden", sagte dazu der Angeklagte.

Die Bewährungshelferin stellte dem 25-Jährigen ein gutes Zeugnis aus. Seit diesem Vorfall trinke er nicht mehr, außerdem sei er Vater eines Kindes geworden. Das zeige bei ihm Wirkung.

Staatsanwältin und Richterin waren sich einig: Das Nachtreten war auf keinen Fall Notwehr. Wer die Flasche benutzt hatte, blieb unklar. Wegen seiner guten Sozialprognose bekam der Angeklagte eine "letzte Chance" aufgebrummt: sechs Monate Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf Bewährung für zwei Jahre, 500 Euro Geldbuße und die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining.

(bege)
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