Wermelskirchen BEW warnt vor Haustür-Geschäften

Wermelskirchen · Werber ziehen von Haus zu Haus, um Strom und Gastarife zu verkaufen.

Der heimische Energieversorger BEW hat es von Kunden erfahren: Derzeit sind vermehrt Haustür-Werber in Wermelskirchen und auch in den Nachbarstädten unterwegs, um Hauseigentümern oder auch Mietern neue Verträge für die Lieferung von Strom und Gas anzubieten. Die von ihnen empfohlenen Marken heißen "SorglosStrom" und "SorglosGas". Anbieter ist die Firma "energy2day". Die GmbH hat ihren Sitz in München. Schon 2010 hat es Warnungen der Verbraucherzentrale vor unseriösen Werbern dieses Unternehmens gegeben.

Laut BEW geben die Haustürwerber vor, im Auftrag beziehungsweise in Zusammenarbeit mit dem heimischen Energieversorger die bisherige Stromrechnung überprüfen zu wollen, um dann auf alternative Tarife zu verweisen. Um die vermeintliche Aufklärung zu bestätigen, werden die Wohnungseigentümer aufgefordert, eine Unterschrift zu leisten. Kunden der BEW haben dem Energieversorger überdies auch von unerbetenen Anrufen berichtet, bei denen "SorglosStrom" und "SorglosGas" angeboten werden.

Die BEW warnt ausdrücklich vor solchen Methoden und empfiehlt ihren Kunden, sich nicht voreilig auf Haustür- oder Telefongeschäfte einzulassen. Auch Unterschriften sollten nicht in aller Eile an der Haustür geleistet werden. Der Energieversorger stellt im Übrigen klar: "Grundsätzlich macht die BEW keine Haustür-Geschäfte und beauftragt auch keine anderen Unternehmen, dies für sie zu tun." Die von den Werbern behauptete Zusammenarbeit gibt's also nicht.

Die BEW habe deswegen bereits juristische Schritte eingeleitet, bestätigte Geschäftsführer Wilhelm Heikamp gestern. Kunden, die schon zu einem Anbieter-Wechsel überredet worden sind, obwohl sie ihn eigentlich gar nicht wollten, können sich an BEW-Mitarbeiter Oliver Rakow wenden unter der Rufnummer 02267 686-510 oder per Mail unter info@bergische-energie.de. Grundsätzlich gilt: Alle Verbraucher haben eine gesetzliche Widerspruchsfrist von zwei Wochen, wenn sie nachträglich mit einem an der Haustür oder am Telefon geschlossenen Vertrag nicht einverstanden sind. Bei sofortigem Widerspruch (unbedingt per Einschreiben versenden!) können Betroffene einen so geschlossenen Vertrag gleich wieder kündigen.

(bn)
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