Verfahren vor dem Amtsgericht Wermelskirchen Betrug war nicht nachzuweisen

Wermelskirchen · 60 Euro nicht bezahlt – 33-Jähriger ging als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Ihm konnte der fehlende Zahlungswille nicht nachgewiesen werden.

 Das Verfahren gegen die 33-Jährigen fand vor dem Amtsgericht Wermelskirchen statt.

Das Verfahren gegen die 33-Jährigen fand vor dem Amtsgericht Wermelskirchen statt.

Foto: Hertgen, Nico (hn-)

Die Geschichte war an sich auf den ersten Blick ganz banal: Weil seine Freundin ein Haus gekauft hatte, das nun renoviert werden sollte, hatte ein 33-jähriger Mann aus Wermelskirchen unter vielen anderen Dingen auch einen Lichtschalter gekauft. Diesen hatte er für rund 60 Euro im Internet bestellt – dann aber nicht bezahlt. Die Sache nahm ihren Lauf, auf mehrere Mahnungen sei nicht reagiert worden, dann sei ein Inkassounternehmen mit der Angelegenheit betraut worden, ehe es schließlich zur Anzeige kam. Deswegen saß der junge Mann nun auf der Anklagebank und sah sich mit dem Vorwurf des Betrugs konfrontiert.