Wermelskirchen Betrug im Internet - 1500 Euro Geldstrafe

Wermelskirchen · Amtsgericht fällt Urteil. Angeklagte mehrfach vorbestraft.

Die Angeklagte war bereits sechs Mal einschlägig vorbestraft - stets wegen Betruges. Und auch diesmal sollte sich die 38-jährige Frau aus Wermelskirchen wegen des gleichen Deliktes vor dem Amtsgericht verantworten. Doch sie erschien nicht. "Beinahe wie erwartet", sagte der Richter. Eine Entschuldigung lag nicht vor.

Richter und Staatsanwältin überlegten laut. Was war zu tun? Die Beweislage war eindeutig. Die Frau hatte im Internet auf einem Portal einen Anhänger fürs Fahrrad angeboten, in dem man Kleinkinder transportieren konnte. Ein Kaufvertrag mit einer Interessentin kam zustande, die Frau kassierte 250 Euro. Die Käuferin schöpfte zunächst keinen Verdacht - Bankverbindung und Handy-Nummer waren richtig. Allerdings nicht die angegebene Wohnungsadresse. Als schließlich aber der Anhänger ausblieb, kam ihr der Handel verdächtig vor. Sie mahnte an und dokumentierte den Chat-Verlauf. Das letzte Mal antwortete die Anbieterin, nach der Arbeit werde sie den Anhänger unverzüglich auf die Reise schicken. Danach herrschte Sendepause. Erst jetzt stellte die enttäuschte Kundin fest, dass die angegebene Adresse der angeblichen Verkäuferin falsch war. Sie erstattete Anzeige. Daraufhin kam es zur Verhandlung. Aufgrund des von der Kundin gut dokumentierten Kontaktes zwischen Anbieterin und Käuferin gab es für das Gericht keinen Zweifel, dass sich der dargestellte Sachverhalt auch so zugetragen hatte. Das Gericht erließ einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je zehn Euro. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zahlt die Verurteilte nicht, kommt es auf jeden Fall zu einer Verhandlung. Eventuell wird sie vorgeführt werden.

(bege)
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