Wermelskirchen Betrug: Faktor Zeit wirkt strafmildernd

Wermelskirchen · Er schien erhobenen Hauptes den Saal 250 des Landgerichtes zu verlassen. Kein Wunder: Statt Haftstrafe gab’s für den inzwischen 54-jährigen Betrüger eine Bewährungsstrafe. Damit endete gestern vor der Sechsten Kleinen Strafkammer in Köln ein sechsjähriges Strafverfahren für einen Wermelskirchener – die Zivilverfahren indes stehen noch aus. Denn der ehemalige Handelsvertreter und Geschäftsführer hatte seine 13 Jahre ältere, vermögende Ex-Geliebte binnen weniger Monate im Jahr 2000 um rund 80000 Euro „erleichtert“. Diese Darlehen sowie Schmuckstücke im Wert von rund 60000 Euro hatte er ihr nicht zurückgegeben, sondern das Geld für Schulden, gehobene Lebensführung und Casino-Besuche ausgegeben.

Er schien erhobenen Hauptes den Saal 250 des Landgerichtes zu verlassen. Kein Wunder: Statt Haftstrafe gab’s für den inzwischen 54-jährigen Betrüger eine Bewährungsstrafe. Damit endete gestern vor der Sechsten Kleinen Strafkammer in Köln ein sechsjähriges Strafverfahren für einen Wermelskirchener – die Zivilverfahren indes stehen noch aus. Denn der ehemalige Handelsvertreter und Geschäftsführer hatte seine 13 Jahre ältere, vermögende Ex-Geliebte binnen weniger Monate im Jahr 2000 um rund 80 000 Euro „erleichtert“. Diese Darlehen sowie Schmuckstücke im Wert von rund 60 000 Euro hatte er ihr nicht zurückgegeben, sondern das Geld für Schulden, gehobene Lebensführung und Casino-Besuche ausgegeben.

Das Amtsgericht Bensberg hatte ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt – dabei immer im Blick, dass er einschlägig wegen Betruges mehrfach verurteilt war und sogar eine Haftstrafe abgesessen hatte. Gegen das Bensberger Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, die die Fünfte Kleine Strafkammer am Landgericht Köln verworfen hatte.

Mit seiner Revision vor dem Oberlandesgericht Köln war er im Oktober 2005 erfolgreich: Es hob das Bensberger Urteil auf, da es nicht „rechtsfehlerfrei“ sei.

Nicht „rechtsfehlerfrei“

So sei die Beweiswürdigung der Betrugs- und Unterschlagungsvorwürfe nicht ausreichend gewesen; vor allem bei der Unterschlagung sei im Urteil nicht deutlich genug die Feststellung getroffen worden, ob der Angeklagte nun um Besitz der Schmuckstücke gewesen sei oder nicht. So wurde im weiteren Verlauf der Verhandlung das Unterschlagungsverfahren „im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung“ eingestellt. Was ein Teilerfolg der Berufung war.

Die Sechste Kleine Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Mücher verhandelte damit die Berufung neu. Der für zwei Tage angesetzte Prozess – geladen waren unter anderem der Bensberger Richter sowie ein Staatsanwalt – bekam eine plötzliche Wende: Der Angeklagte machte weder eine Aussage zu den Vorwürfen, noch zu seiner Person, so dass alle Zeugen nicht mehr gehört werden mussten und nach Aktenlage entschieden wurde. Und da wurden vor allem die bisherigen Betrugsvorstrafen aufgelistet.

Die Bewährungshelferin bescheinigte dem Angeklagten, der heute von einer Erwerbsunfähigkeitsrente lebt, einen positiven Bewährungsverlauf, so dass sein Pflichtverteidiger in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe vorschlug. Immerhin führe er jetzt ein geregeltes Leben. Die Staatsanwältin forderte zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung: Der 54-Jährige sei mit erheblicher krimineller Energie bei seinen Betrugsfällen über einen längeren Zeitraum vorgegangen. Die Geschädigte bezeichnete sie als „leichtgläubig“.

Die Strafkammer verwarf in ihrem Urteil die Berufung und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zu Lasten des Angeklagten führte sie den Schaden an: „Obwohl er gerade eine Verurteilung hinter sich hatte, hielt ihn dies nicht davon ab, weitere Straftaten zu begehen“, so die Richterin. Aber: Nach sechs Jahren sei die Zeit strafmildernd zu berücksichtigen. Er sei aufgrund seines Alters und seiner Erkrankung „haftempfindlich“. Aufgrund der günstigen Sozialprognose der Bewährungshelferin seien zwei Jahre angemessen. Einen Teil der Berufungs- und Revisionskosten hat er zudem zu tragen.

Der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.

(RP)
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