Wermelskirchen Betondiebstahl über 30 Euro kostet 78-Jährigen am Ende das 90-fache

Wermelskirchen · 78 Jahre - und eine Unbeherrschtheit wie ein unreifer Teenager: Diesen Eindruck vermittelte ein Angeklagter, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, Beton und ein Holzbrett im Wert von 30 Euro von einer Baustelle gestohlen zu haben.

Das habe er nicht getan, behauptete der Angeklagte. Er habe die Bauarbeiter, die eine Betonplatte auf der Baustelle gegossen hatten, um Erlaubnis gefragt, von den nicht benutzten Betonresten etwas mitnehmen zu dürfen. Das Brett, das er zum Transport benötigte, habe er auch wieder zurückgebracht. Zu seinem Pech hatte die Mutter des Bauherrn den Diebstahl beobachtet. Sie notierte sich das Kfz-Kennzeichen des Diebes und informierte ihren Sohn, ob er davon wisse. Das wusste er nicht.

Der Bauherr ist Polizeibeamter und stellte fest, dass sein Nachbar sich auf der unbeaufsichtigten Baustelle zu schaffen gemacht hatte. Er stellte den Dieb zur Rede. Es sei zu einem Wortgefecht gekommen, sagte der Bauherr als Zeuge. Dabei habe sich der Betondieb in Widersprüche verwickelt: Zunächst behauptete der Angeklagte, er habe die Erlaubnis des Bauherren. Damals wusste er noch nicht, dass sein Nachbar der Bauherr war. Nachdem ihm das der Zeuge gesagte hatte, erzählte der 78-Jährige von der Erlaubnis der Bauarbeiter. Später stellte sich heraus, dass auch das gelogen war: Der Bauherr hatte die Betonbauer gefragt und niemand wusste etwas von einer Erlaubnis, den Beton mitzunehmen. Der Angeklagte habe sich reuelos und uneinsichtig bei diesem Gespräch gezeigt, sagte der Zeuge. Deswegen habe er auch Anzeige erstattet.

Und auch im Gericht konnte sich der Angeklagte nicht beherrschen. Er störte mehrmals die Verhandlung durch Zwischenrufe, so dass der Richter ihm drohte, ihn polizeilich aus dem Saal entfernen zu lassen. Die Ehefrau des Angeklagten (78) konnte im Zeugenstand nichts Erhellendes beitragen: Sie hatte die Tat gar nicht beobachtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld der Verhandlung einen Strafbefehl erlassen. Dagegen hatte der Angeklagte Widerspruch eingelegt. Das hätte er besser nicht getan. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft war. Die Staatsanwältin zeigte sich vom Diebstahl überzeugt. Sie forderte 70 Tagessätze, weil der Angeklagte scheinbar die Ansicht habe, er könne entscheiden, was er mitnehmen darf und was nicht. In seinem letzten Wort beharrte der Angeklagte aber hartnäckig auf seiner Aussage.

Das Urteil belief sich schließlich auf 90 Tagessätze zu jeweils 30 Euro. "Sie können nicht einfach auf ein fremdes Grundstück gehen", sagte dazu der Richter in seiner Begründung. Diebstahl sei Diebstahl, unabhängig vom Wert des Diebesgutes. Das Gesetz schreibe dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Der Mann verließ unter Protest den Gerichtssaal.

(bege)
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