Wiederaufbauhilfe für Bürger in Rheinisch-Bergischen Kreis Beratungsangebote für die Flutopfer

Rhein-Berg · Die Kreisverwaltung bietet in Zusammenarbeit mit den Kommunen ab dieser Woche Beratungsangebote für Bürger an, die von der Flutkatastrophe betroffen sind.

 Geld für den Wiederaufbau nach der Flutkastastrophe gibt es vom Bund.

Geld für den Wiederaufbau nach der Flutkastastrophe gibt es vom Bund.

Foto: Theresa Demski

Seit Freitag können Anträge für die Wiederaufbauhilfe nach der Unwetterkatastrophe gestellt werden (www.land.nrw/de/wiederaufbauhilfe. In Leichlingen, Rösrath und Bergisch Gladbach stehen ab Montag Ansprechpersonen zur Verfügung, die Betroffene mit Rat und Tat bei der Online-Antragstellung unterstützen, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Alle Beratungsangebote stehen für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis zur Verfügung, unabhängig von ihrem Wohnort.

Start in Leichlingen ist Montag, 20. September 2021, im Rathaus, Am Büscherhof 1. Zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ist das Beratungsbüro besetzt. Dieses befindet sich in Raum 11, 1. Etage. Der Kreis bittet Ratsuchenden, vorher telefonisch unter 02175 992-176, per E-Mail an aufbauhilfe@leichlingen.de oder online über die städtische Homepage einen Termin zu vereinbaren. Die Beratung findet in den kommenden drei Wochen statt.

In Bergisch Gladbach können Betroffene ab Dienstag, 21. September 2021, ins Kreishaus in Heidkamp kommen, Am Rübezahlwald 7. Zur telefonischen Terminvereinbarung für die kommenden zwei Wochen melden sich Betroffene ab Dienstag unter der Telefonnummer 02202 134000. Da das Kreishaus für die Öffentlichkeit nach wie vor geschlossen ist, müssen sich Ratsuchende am Empfang melden.

Unternehmen, Angehörige der freien Berufe und Selbständige werden von der für Sie zuständigen berufsständischen Körperschaft wie der IHK, der Handwerkskammer, der Rechtsanwaltskammer oder der kassenärztlichen Vereinigung bei der Antragstellung zur Wiederaufbauhilfe beraten, teilt die Kreisverwaltung mit. Zudem geben die berufsständischen Körperschaften ein Votum über die geltend gemachten Schäden ab. Auch die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (RBW) steht den betroffenen Unternehmen und Selbständigen im Vorfeld als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Informationen finden Interessierte unter www.rbw.de/hochwasser.

(tei.-)
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