Wermelskirchen Benachrichtigung zur Landratswahl verwahren
Wermelskirchen · Am 20. November wird der neue Landrat gewählt, nachdem sich der scheidende Landrat Rolf Menzel in die freie Wirtschaft verabschiedet hat. Insgesamt 29 640 Wahlberechtigte bekommen in diesen Tagen in Wermelskirchen ihre Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. Die Benachrichtigung gilt aber nicht nur für die Landratswahl am 20. November, sondern zugleich auch für eine mögliche Stichwahl am 4. Dezember: "Gut aufheben!", rät deshalb Hauptamtsleiter Jürgen Scholz. Auch für ihn ist diese Landratswahl eine Neuheit: "Wir hatten bisher noch keine vorgezogene Landratswahl, deshalb kann man auch noch schlecht sagen, wie die Wahlbeteiligung sein wird", gibt Scholz zu. Erfahrungsgemäß beteiligten sich aber nicht so viele Bürger an der Landratswahl, was aber ein Fehler sei.
23 000 Euro kostet der Stadt die Hauptwahl am 20. November. Sollte eine Stichwahl nötig werden, dann kommen noch einmal 13 000 Euro hinzu: "Wir haben aber Glück, weil die Erstattungssumme zufällig auch 13 000 Euro ausmacht", freut sich Scholz für den städtischen Haushalt. Geringere Kosten entstehen laut Scholz bei der Stichwahl, weil die Unterlagen mit zur Hauptwahl jetzt schon versendet werden.
Ein großes Problem war es in der Vergangenheit für die Stadt, immer genügend Helfer für die Wahllokale zu finden. Das habe sich aber geändert, seitdem die Stadt ihr "Erfrischungsgeld" auf 50 Euro pro Helfer erhöht habe, beobachtet der Hauptamtsleiter. Er schränkt aber angesichts der prekären Haushaltslage sogleich ein: "Solange wir uns das so noch leisten können." Nicht nur, aber sicherlich auch angelockt durch die 50 Euro hätten sich diesmal so viele Wahlhelfer gemeldet, dass man sogar einen Vertretungs-Pool bereithalten könne, berichtet Scholz. Auch hätten sich so gut wie alle Helfer sowohl für die Hauptwahl als auch gleich für eine Stichwahl mit verpflichtet. Für die Landratswahl werden laut Scholz 24 Lokale mit jeweils sechs Helfern und fünf Briefwahlstellen mit jeweils sieben Helfern besetzt.
Drei erst 16-jährige Helfer
Erfreulicherweise seien unter den Helfern sogar drei 16-Jährige: "Da ab 16 gewählt werden darf, können diese Jugendlichen auch bei Kommunal- und Landratswahlen als Helfer eingesetzt werden", erläutert Scholz. So sei vor allem seit der Einführung des erhöhten "Erfrischungsgeldes" der Zulauf von neuen und noch sehr jungen Wahlhelfern gestiegen: "Für junge Menschen sind 50 Euro noch viel Geld", sagt Scholz. Zudem gebe es aber einen festen Stamm von Wahlhelfern. "Deshalb können wir alle Wahllokale mit erfahrenen Helfern besetzen, die die neuen unterstützen", betont der Hauptamtsleiter.