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Wermelskirchen Begrenzte Freiheit auf dem Pferderücken

Wermelskirchen · Die neue Reitwegeverordnung, die ab 1. Januar 2018 gilt, erlaubt das Reiten im Wald auf allen geeigneten Wegen. Doch im Kreis zeichnet sich eine Verfügung ab, mit der die bisherige Regelung der Reitrouten gültig bleiben soll.

 Diese beiden jungen Reiterinnen machten es richtig: Sie waren mit ihren Pferden auf dem Reitweg unterwegs.

Diese beiden jungen Reiterinnen machten es richtig: Sie waren mit ihren Pferden auf dem Reitweg unterwegs.

Foto: Hans Dörner (Archiv)

Grenzenlose Freiheit auf dem Rücken der Pferde? Die neue Reitwegeverordnung, die am 1. Januar in Kraft tritt, verheißt paradiesische Zeiten für Reiter. Sie kehrt die bisherige Regelung um: Bisher durften Ross und Reiter nur auf gekennzeichneten Wegen im Wald unterwegs sein. Künftig sollen ihnen alle geeigneten, das heißt breiten und befestigten Waldwege offen stehen. Doch es dürfte Ausnahmen geben - das zeichnet sich bereits ab. Auch der Rheinisch-Bergische Kreis versucht, in Sachen Nutzungsrecht eigene Wege zu gehen.

Die Idee, die hinter der gesetzlichen Änderung steckt, ist nachvollziehbar. In Reitwege-Netzen klaffen teilweise Lücken, die Reiter dazu zwingen, sich einzuschränken oder das Tier mit dem Hänger zu den längeren Reitrouten zu kutschieren.

"Wir haben mit unserem Reitrouten-Konzept sehr gute Erfahrungen gemacht", sagte Hannah Weisgerber, Sprecherin des Kreises, auf Nachfrage unserer Zeitung. Bisher gibt es ein Reitwegenetz, das allgemein akzeptiert und rege genutzt werde. Das Ziel war von Anfang an, Konflikte mit anderen Waldnutzern - Spaziergängern, Hundebesitzern und Radfahrern - zu vermeiden und alle Erholungssuchenden zu schützen. Für Ärger könnten durch Pferdehufe durchpflügte Wege oder Pferdeäpfel auf den beliebten Wanderstrecken sorgen. Trennt man die Nutzergruppen durch unterschiedliche Pfade, beschwert sich niemand - so die Idee. Immerhin sind im Kreis dieses Jahr 1634 Reitplaketten registriert (2016: 1558).

Diese erprobte Regelung wolle der Kreis gerne beibehalten. "Es sind ja alle damit zufrieden", bilanziert Weisgerber. Mit einer Allgemeinverfügung könnten die Kreise und Städte die generelle Erlaubnis der Waldwege-Nutzung für Reiter aushebeln. Das strebe auch der Rheinisch-Bergische Kreis an. Allerdings solle das Konzept den Städten nicht übergestülpt werden. "Wir wollen alle relevanten Gruppen einbeziehen", sagt die Pressesprecherin. Erste Gespräche mit Forstbehörde, den Kommunen, Reitverbänden und Waldbesitzern seien positiv verlaufen.

Grund zur Beschwerde haben Reiter in Wermelskirchen nicht: Hier gibt es zum Beispiel das Reitgebiet Eipringhausen mit einem Rundweg von 16 Kilometern Länge. Gleich daran angrenzend liegt das Reitgebiet Dhünn, das über 15 Kilometer hinunter bis zur Großen Dhünn-Talsperre führt. Dabringhausener Reitern eröffnet sich Richtung Odenthal über Lindscheid und Bremen das Reitgebiet Hüttchen (elf Kilometer), das westlich wiederum an das weitläufige Reitgebiet Burscheid (32 Kilometer) anschließt. Reiter des Wermelskirchener Ortsteils Unterstraße finden im nahegelegen Reitgebiet Witzhelden zahlreiche Routen (24 Kilometer), zu erreichen über idyllisch gelegene Wege an der Sengbach-Talsperre. Im Kreis gibt es 300 Kilometer Reitrouten.

(RP)
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