Wermelskirchen Beantragen, informieren, auswählen, abholen

Wermelskirchen · Der Weg zum "neuen" Personalausweis läuft wie folgt: Bürger beantragen einen Ausweis beim Bürgerbüro, wo sie bereits das notwendige "biometrische Passfoto" (siehe Info-Kasten) abgeben müssen. Falls der Bürger seine Fingerabdrücke auf dem Chip haben will, muss er das schon bei der Beantragung sagen. Zudem bekommt er eine umfangreiche Info-Broschüre mit, in der unter anderem alle neuen Funktionen des Ausweises erklärt werden. Das Bürgerbüro schickt dann die Daten der Bürger an die Bundesdruckerei, die das neue Dokument anfertigt.

Rund drei Wochen später erhält der Bürger einen Brief, der die PIN-Nummer – die zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (e ID) benötigt wird – und eine PUK-Nummer enthält. Mit dieser kann die Blockierung des Ausweises aufgehoben werden, die automatisch einsetzt, wenn die PIN drei Mal falsch eingegeben wurde (analog zu EC-Karten oder SIM-Karten bei Handys). Mit dem Erhalt dieses Briefes weiß der Bürger, dass sein neuer Ausweis nun im Bürgerbüro abgeholt werden kann. Durch die Info-Broschüre weiß er zum Beispiel genau über den "e ID" Bescheid. Dieser ist in dem Ausweis-Chip in jedem Fall vorinstalliert – falls der Bürger diese Funktion nicht wünscht, kann er sie dort bei Erhalt des Dokuments sperren lassen. Eine spätere Aktivierung des "e ID" ist jederzeit gegen eine Gebühr von sechs Euro möglich.

Der "neue" Ausweis an sich kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, für alle älteren 28,80 Euro. Ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro. Kinder können sogar schon ab dem Tag der Geburt einen Ausweis erhalten, sofern die Eltern dazu eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.

(RP)
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