Wermelskirchen Balkantrasse: Laub wird von Stadt gekehrt

Wermelskirchen · Der Panoramaradweg "Balkantrasse" auf Wermelskirchener Stadtgebiet wird regelmäßig gekehrt. Das erklärte der Technische Beigeordnete Dr. André Benedict Prusa nach der BM-Berichterstattung am vergangenen Samstag jetzt auf Anfrage. "Wir haben die Verkehrssicherungspflicht", unterstrich er, wies aber darauf hin, dass kein Winterdienst erfolge. "Gekehrt heißt in dieser Jahreszeit, dass wir mit der kleinen Kehrmaschine über die Trasse fahren und das Laub entfernen."

Eröffnung der Balkantrasse in Wermelskirchen
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Eröffnung der Balkantrasse in Wermelskirchen

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In der Berichterstattung über die Widmung der Balkantrasse im Stadtgebiet als Gemeindestraße wurden zwei Aussagen von Stadtmitarbeitern zitiert: Im September hatte Tiefbauamtsleiter Stefan Lohkamp erklärt, es werde achtmal im Jahr gekehrt; Stadtplaner Wolfgang Schindler hatte auf Anfrage vor zwei Wochen dann mitgeteilt, Laub werde nicht entfernt, die Benutzung der Trasse geschehe auf eigene Gefahr.

Von der letzten Darstellung rückt Prusa jetzt ab. Hier greife das Verkehrswegegesetz, und da gebe es die Verkehrssicherungspflicht — eben mit Ausnahme des Winterdienstes. "Laub und Müll werden im Rahmen des Kehrdienstes entfernt." Die Zahl acht sei auch nur für die Kalkulation festgelegt worden. "Wir haben im Bauhof einen Mitarbeiter, der ist auch als Straßenbegeher im Stadtgebiet tätig. Auch die Balkantrasse gehört zu seinen regelmäßigen Strecken. Er schätzt die Gefahrenlage ein." Das könnte bedeuten, dass die Trasse vielleicht auch nur vier-, aber auch zehnmal im Jahr gekehrt werden müsse. Dafür gebe es noch keine Erfahrungswerte.

Müll ein Dauerbrenner

Das Thema Müll (im Allgemeinen und auf der Trasse) ist für Henning Rehse (WNKUWG) ein Dauerbrenner. In einer langen E-Mail an den Bürgermeister sowie die beiden Dezernenten nimmt er die BM-Berichterstattung zum Anlass zu fragen, wer denn eigentlich das Ortsrecht durchsetze bei Mitbürgern, die die Umwelt verschmutzen und auf ihren eigenen Flächen den Pflege- und Reinigungspflichten nicht nachkommen? Denn: Die Satzung regelt zum Beispiel, dass jeder Hauseigentümer den Gehweg vor seinem Grundstück einmal pro Woche kehren muss. "Besteht auch für Privatbürger die Möglichkeit, die Laubentfernung auf dem vor seinem Anwesen laufenden Bürgersteig einzustellen mit dem Hinweis, die Benutzung sei auf eigene Gefahr?" Dazu hingegen wollte sich Prusa nicht äußern. Das sei eine Anfrage eines Politikers an die Stadtverwaltung. Darauf werde man Rehse persönlich und nicht öffentlich antworten.

Nach Informationen der BM soll das Thema Sauberkeit der Stadt im November nichtöffentlich im Arbeitskreis "Saubere Stadt" beraten werden.

(RP/ac)