Wermelskirchen Bald keine Kita-Übernachtungen mehr

Wermelskirchen · Neue Auflagen für Übernachtungen machen den Kitas das Leben schwer. Nicht alle werden die Abschiedsveranstaltung weiterhin anbieten. Im Zentrum stehen dabei Vorkehrungen zum Brandschutz und das Aufstellen einer Nachtwache.

 Übernachtungen im Kindergarten sind für die Kleinen ein besonderes Erlebnis. Das soll an Vorschriften nicht scheitern, so die Stadt.

Übernachtungen im Kindergarten sind für die Kleinen ein besonderes Erlebnis. Das soll an Vorschriften nicht scheitern, so die Stadt.

Foto: dpa

Der Abschluss der Kindergartenzeit ist für viele Mädchen und Jungen etwas Besonderes. Der Übergang zur Schule naht. Damit das leichter gelingt und mehr Spaß macht, bieten viele Kitas im Mai und Juni Übernachtungen an. Da die Gebäude dafür aber ursprünglich nicht gebaut wurden, sind dort auch keine Rauchmelder in allen Räumen vorgeschrieben. Das NRW-Bauministerium hat die Rechtmäßigkeit der Übernachtung deshalb mit einem Erlass in Frage gestellt. Durch die entstandenen Auflagen bieten einige Kindergärten nun keine Übernachtungen mehr an.

Die Katholische Kirchengemeinde St. Michael hat für ihre Kita bereits entschieden: Hier wird es bis auf weiteres keine Übernachtungen mehr geben. Bereits im Juli vergangenen Jahres habe das Erzbistum die Gemeinde angeschrieben und empfohlen, sich mit der Stadt Wermelskirchen in Verbindung zu setzen. Daraufhin habe man eine Mail mit den entsprechenden Auflagen erhalten, unter denen die Übernachtung weiter möglich sei. "Der Knackpunkt ist die ständige Nachtwache", sagt Heinz Schmitz, Kirchenvorstand für Kita-Angelegenheiten. Nicht nur, dass eine Person ständig wach bleiben müsse - aus Sorge vor sexuellen Übergriffen müsse es auch immer eine zweite Person anderen Geschlechts geben. "Das sind Auflagen, die man nicht erfüllen kann", sagt Schmitz. Die Übernachtung sei immer schön für alle Beteiligten gewesen. Insbesondere das Frühstück am nächsten Morgen mit den Eltern lobt Schmitz. Auch wenn die Übernachtung pädagogisch wertvoll sei, habe man beschlossen, sie nicht mehr anzubieten.

Grundsätzlich sollen Kitas drei Wochen vor der Übernachtung bei Feuerwehr und Rettungsleitstelle Bescheid geben. Denn normalerweise würde die Feuerwehr nachts nicht davon ausgehen, dass in einem Kindergarten Menschen sind. Wird die Übernachtung aber vorher angemeldet, wissen die Helfer, dass auch Menschen gerettet werden müssen und nicht nur das leere Gebäude brennt. Einen Schritt weiter ging das Bauministerium NRW in einem Erlass im Februar: "Gebäude müssen eine Baugenehmigung haben, in der die Nutzung der Räume geregelt ist. In der Regel ist die Erlaubnis für Übernachtungen in Kindergärten nicht vorgesehen. Deshalb sind Übernachtungen genehmigungspflichtig". Die Stadt Wermelskirchen hat einen Katalog mit Anforderungen erstellt. Barbara Frank, Amtsleitung Pädagogik, sagt: "Bei Beachtung dieser Voraussetzungen sollte wie bisher keine Gefahr für die noch vielerorts beliebten Übernachtungsabschiedsfeiern bestehen". Jede städtische Kita verfüge über Brandmelder, und die Feuerwehr käme regelmäßig zur Brandschau vorbei. Die Abläufe seien für alle städtischen Kitas die Gleichen.

Dass es auch kompliziert gehen kann, hat die Stadt Gummersbach gezeigt. Hier müssen Kitas einen Antrag auf Umnutzung stellen. "Das kann den Träger vor sehr hohe Kosten stellen", sagt Jürgen Gogos, Fachberater für die AWO-Kitas im Bergischen. Theoretisch müsste ein Architekt das gesamte Gebäude überprüfen. Im Anschluss würde zusätzlich die Feuerwehr den Brandschutz ins Auge nehmen. "Der anschließende Umbau kann ganz schnell tausende Euros kosten", sagt Gogos. Für die wenigsten Kitas komme das wirklich in Frage.

In der Evangelischen Kirchengemeinde steht die Entscheidung noch aus. "Die Situation ist uns bewusst, unsere Mitglieder diskutieren bereits intensiv", sagt Pfarrer Volker Lubinetzki. Eine Entscheidung erwarte er für nächste Woche im Kindergartenausschuss. Der Feuerwehr gemeldet worden seien die Übernachtungen schon immer, die zusätzlichen Auflagen stellten aber eine enorme Zusatzbelastung dar. "Solche Auflagen blockieren jede sinnvolle Arbeit", sagt Lubinetzki. Ob die für Juni geplanten Übernachtungen stattfinden werden, könne er nicht mit Sicherheit sagen. Auch er betont den pädagogischen Wert der gemeinsamen Erfahrung. Ein Antrag auf Umnutzung würde wohl nicht gestellt, sollte die Entscheidung negativ ausfallen.

(cha)
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