Polizisten hatten den Fahrer noch angesprochenRaser konnte nicht eindeutig identifiziert werden – Freispruch
Wegen vorsätzlich grob verkehrswidrigen Verhaltens musste sich ein 31-jähriger Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Gemäß dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll er in einer Überholverbotszone ein Kraftfahrzeug riskant überholt haben.