WermelskirchenBetreuungszeiten nach Bedarf der Eltern
Die Antwort des Jugendamtes hat Leiterin Birgit Ludwig-Schieffers formuliert. Demnach gibt es Möglichkeiten für die Familie. Das ab 1. August 2008 gültige Kinderbildungsgesetz biete als Betreuungsmöglichkeit 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden an, schreibt die Jugendamtsleiterin. Seit einigen Jahren sei vom Landesjugendamt die Blocköffnungszeit eingeführt, die eine Betreuung von 7 bis 14 Uhr ermögliche. Einige Kindergärten in Wermelskirchen böten diese Möglichkeit an. Zur Berechnung der neuen Elternbeiträge werde die tatsächliche Belegung der Einrichtungen ermittelt.