WermelskirchenKein Vergleich: „Ich bin unschuldig!“
Im Mai 2000 soll ein bis heute unbekannter Räuber eine ehemalige Sparkassenangestellte überfallen und 242 000 D-Mark geraubt haben. Die Frau hatte zwischenzeitlich ein Geständnis abgelegt, das Geld unterschlagen zu haben, dieses Geständnis aber dann widerrufen, als eine Versicherung Schadenersatzansprüche stellte. Die strafrechtliche Seite ist bis heute in der Berufung keinen Schritt voran gekommen, weil anscheinend keiner den Mammutprozess aufrollen möchte. Seit gestern steht fest: Die Fünfte Kammer des Landesarbeitsgerichtes in Düsseldorf wird jetzt zur Wahrheitsfindung den Fall aufrollen — Zeugen, Richter und Staatsanwälte könnten geladen werden.