Wermelskirchen Apotheker fürchten unfairen Wettbewerb im Onlinehandel

Wermelskirchen · Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können deutsche Kunden auch verschreibungspflichtige Medikamente günstig per Mausklick ordern. Die ausländischen Versandapotheken müssen sich nicht mehr an die Preisbindung halten, für die Apotheken vor Ort gilt sie weiterhin. Für kleine Geschäfte wie die Bergische Apotheke an der Carl-Leverkus-Straße könnte das zu einem großen Problem werden. Chefin Ursula Buhlmann ist entsetzt über das Urteil: "Die Entscheidung macht mich zornig."

Die Preisbindung schränke den freien Warenverkehr ein, entschieden die Luxemburger Richter. Das hält sie für ungerecht und paradox. "Die Entscheidung ermöglicht keinen Wettbewerb, sondern verzerrt ihn. Wir müssen Auflagen erfüllen, die für ausländische Online-Händler nicht gelten. Sie unterliegen nicht der deutschen Gesetzgebung." Generell seien die Bedingungen in jedem Land unterschiedlich. So liege die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel in den Niederlanden bei sechs Prozent, in Deutschland bei 19. Außerdem kauften die Online-Apotheken in viel größeren Mengen. "Natürlich können sie die Medikamente günstiger anbieten", sagt sie. "Ich erfülle die gesetzlichen Auflagen, ich beschäftige Fachpersonal und biete ihm gute Arbeitsbedingungen. Das alles muss ich aus eigener Tasche zahlen."

Die Preisbindung sichere die gute Beratung ihrer Kunden. "Ich nehme mir gerne Zeit und berate ausführlich. Und ich schicke auch mal jemanden nach Hause, ohne ihm ein unnötiges Medikament verkauft zu haben." Dadurch ziehe sie Kunden an, die den Kontakt und die Beratung schätzen. Dass Kunden sich beraten lassen, dann aber Kopfschmerztabletten oder Grippemittelchen im Internet kaufen, ließe sich nicht verhindern. "Gegen Versandapotheken habe ich nichts", sagt Ursula Buhlmann. "Ich sehe das sportlich - der Wettbewerb belebt mein Geschäft. Aber das hier sind ungerechte Bedingungen."

(veke)
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