Wermelskirchen Angeklagter erscheint nicht vor Gericht - Haftbefehl droht

Wermelskirchen · Der Zeuge war pünktlich zur Verhandlung erschienen, der Angeklagte (36) kam überhaupt nicht. Er war angeklagt, dem Zeugen eine Geldbörse entwendet zu haben. Der Zeuge hatte es dem Dieb auch leicht gemacht. Er war in einem Geschäft kurz vor der Bezahlung noch einmal in den Ladeninnenraum gegangen und hatte dabei auf dem Kassentisch sein Portemonnaie liegen lassen. Als er zurückkehrte, war die Geldbörse verschwunden.

"Für mich eine sehr peinliche Situation", sagte der Geschädigte am Rande. Sah es doch für ihn zunächst so aus, als sei jemand aus dem Verkaufspersonal der Dieb. Glücklicherweise wurde der Kassenraum durch eine Videokamera überwacht. Und siehe da: Das Video zeigte den Tatvorgang. Ein weiterer Kunde hatte, von niemandem bemerkt, das Geschäft betreten und war schnell mit dem Portemonnaie wieder verschwunden. Für ihn offensichtlich ein glücklicher Zufall. Doch er hatte Pech im vermeintlichen Glück. Die Polizei erkannte den auf dem Video gut sichtbaren Langfinger. Er war der Polizei nicht zum ersten Mal aufgefallen.

Das bestätigte auch der Richter beim Durchlesen des beträchtlichen Vorstrafenregisters des Delinquenten. Es enthielt unter anderem mehrere einschlägige Gefängnisstrafen. Richter und Staatsanwalt berieten über die weitere Vorgehensweise. Einen Strafbefehl zu erlassen, sei zwecklos, sagte der Staatsanwalt: "Der Mann hat eh kein Geld." Ihn durch die Polizei zu einem neuen Termin vorführen zu lassen, dürfte erfahrungsgemäß auch ins Wasser fallen, meinte der Richter. Die Wahrscheinlichkeit, seiner habhaft zu werden, sei gering. Der Angeklagte werde vermutlich untertauchen.

Und sofort einen Haftbefehl erlassen? Etwas heftig für das erstmalige Nichterscheinen. Schließlich einigte sich das Gericht darauf, den Angeklagten vorführen zu lassen. Und sollte der Mann dann nicht auffindbar sein, werde er einen Haftbefehl zur Durchführung der Verhandlung erlassen.

(bege)
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