Gericht in Wermelskirchen Amtsgericht – Kirmes-Pöbler muss 2000 Euro Geldstrafe zahlen

Wermelskirchen · Ein 25-jähriger Wermelskirchener wurde am Kirmessamstag 2019 gegen 23.30 Uhr im Bereich der Schwanenschule stark alkoholisiert mit seinem Bruder von der Polizei angetroffen. Die Beamten waren von mehreren Passanten auf das pöbelnde und aggressive Duo aufmerksam gemacht worden.

 Vorm Amtsgericht in Wermelskirchen ging es jetzt um einen Vorfall, der sich während der Kirmes 2019 ereignet hatte.

Vorm Amtsgericht in Wermelskirchen ging es jetzt um einen Vorfall, der sich während der Kirmes 2019 ereignet hatte.

Foto: Tim Kronner

Wenn in der Stadt Kirmes ist, dann hat das Amtsgericht in aller Regel einige Zeit später den einen oder anderen Besucher des Volksfests auf der Anklagebank sitzen, der sich als Folge von zu viel Alkohol strafbar gemacht hatte. Meist in Form von Beleidigungen oder Körperverletzung. So auch im Fall eines 25-jährigen Wermelskircheners, der am Kirmessamstag 2019 gegen 23.30 Uhr im Bereich der Schwanenschule stark alkoholisiert mit seinem Bruder von der Polizei angetroffen wurde. Die Beamten waren von mehreren Passanten auf das pöbelnde und aggressive Duo aufmerksam gemacht worden. Weil der Angeklagte gerade an eine Hauswand urinierte, sprachen die drei Beamten einen Platzverweis aus, dem der 25-Jährige jedoch nicht nachkam, sondern darauf im Gegenteil mit verbaler und später auch versuchter körperlicher Aggressivität reagierte.

Knapp ein halbes Jahr später saß er nun auf der Anklagebank, relativ kleinlaut, und gab sich unwissend. Er habe zu viel getrunken, könne sich nur noch bruchstückhaft an den Abend erinnern. „Die Beleidigungen, die mir vorgeworfen werden, können möglich gewesen sein. Aber ich weiß noch, dass ich mich auf der Polizeiwache in Burscheid dafür entschuldigt habe“, sagte der 25-Jährige. Gleich sechs Polizeibeamte, die drei, die auf Präsenzstreife zuerst mit den beiden Angetrunkenen zu tun gehabt hatten, sowie drei weitere, die als Verstärkung gerufen worden waren, sagten als Zeugen aus.

Dabei entstand ein Bild des Abends, das auch dem Angeklagten ein Stück der Erinnerung wiederbrachte. „Jetzt weiß ich wenigstens, wie es zu dem Platzverweis gekommen ist“, sagte er nach einer Aussage. Kein Wunder, dass ihm die Erinnerung fehlte – bei der Blutabnahme kamen 2,14 Promille heraus. Der Angeklagte, der die Beamten mit üblen Schimpfworten überzogen habe, sei auch körperlich so aggressiv gewesen, dass die Beamten ihn und seinen gesondert verfolgten Bruder zu dritt nicht fixieren konnten. „Wir haben Verstärkung gerufen, da die beiden so aggressiv und körperlich auch in der Lage, sich zu wehren – waren“, sagte ein 42-jähriger Polizeibeamter. Sein 25-jähriger Kollege gab an, dass der Angeklagte zwar offensichtlich alkoholisiert gewesen sei, allerdings nicht so stark, dass er gar nichts mehr mitbekommen habe. „Man konnte schon mit ihm reden“, sagte er. Ein 26-jähriger Beamter ergänzte: „Und auf der Wache war er dann wieder ganz ruhig. Ob das seine zehn Minuten der Aggressivität waren? Ich weiß es nicht.“

Am Ende war die Sachlage für Staatsanwalt und Richter klar. „Ich halte das Tatgeschehen aufgrund der Zeugenaussagen für erwiesen, auch wenn der Angeklagte nur lückenhafte Erinnerungen hat“, sagte der Staatsanwalt. Er forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 20 Euro – einer Forderung, der sich der Richter anschloss.

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