Amtsgericht Wermelskirchen Geringer Schaden – Verfahren gegen Auflage eingestellt

Wermelskirchen · Ein 89-Jähriger hatte mit seinem Wagen beim Einparken ein anderes Auto touchiert. Dafür fand er sich nun vor dem Amtsgericht Wermelskirchen wieder.

Die Auflage in Höhe von 300 Euro seien, so der Vorsitzende Richter, binnen zweier Monate an die Landeskasse zu zahlen.

Die Auflage in Höhe von 300 Euro seien, so der Vorsitzende Richter, binnen zweier Monate an die Landeskasse zu zahlen.

Foto: dpa/Uli Deck

Alter schützt vor Strafe nicht. Das zeigte sich jüngst vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen. Dort musste sich ein 89-jähriger Mann aus Wermelskirchen verantworten, der im Juni des Vorjahres am Parkplatz neben dem Bürgerzentrum beim Einparken einen anderen Wagen touchiert haben soll, so dass an dem geparkten Fahrzeug ein Schaden in Höhe von rund 930 Euro entstanden sei. „Andere Personen haben den Angeklagten darauf hingewiesen, dass er gerade einen Unfall gebaut hat. Darauf hat dieser aber nicht reagiert und ist einfach davongegangen“, sagte der Staatsanwalt, als er aus der Anklageschrift vorlas. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle, sagte der 89 Jahre alte Angeklagte zunächst, dass er doch schon bei der Polizei ausgesagt habe – sein Verteidiger trug diese Aussage dann aber doch noch einmal kurz vor.