Amtsgericht Wermelskirchen 48 Jahre alter Fahrschüler ohne Führerschein am Steuer – vom Fahrlehrer angezeigt

Wermelskirchen · Ein 48-Jähriger aus Wermelskirchen hatte Einspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt. Das Kuriose an diesem Vorfall war, dass er von seinem Fahrlehrer hinterm Steuer seines Autos gesehen worden war.

 Der Strafbefehl bleibt gültig – 50 Tagessätze zu je 25 Euro und sechs Monate Sperre für den Angeklagten.

Der Strafbefehl bleibt gültig – 50 Tagessätze zu je 25 Euro und sechs Monate Sperre für den Angeklagten.

Foto: dpa/Uli Deck

Manchmal ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht die klügste Wahl. Das hatte der Anwalt eines 48-Jährigen aus Wermelskirchen während der Verhandlung vor dem Amtsgericht einsehen müssen, nachdem während der Beweisführung der Zeuge gehört worden war. Seinem Mandanten wurde vorgeworfen, am 7. Juli des Vorjahres in Wermelskirchen mit seinem Mercedes unterwegs gewesen zu sein, obwohl er nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte.