Wermelskirchen Alkohol am Steuer - 1200 Euro Strafe für 30-Jährigen

Wermelskirchen · Mit 1,14 Promille Blutalkohol hatte die Polizei einen 30-jährigen Mann am Steuer seines Autos erwischt. Er war den Beamten aufgefallen, weil er ohne eingeschaltetes Licht gefahren war. Bei der anschließenden Kontrolle hatten die Beamten nicht nur die Alkoholfahne des Mannes gerochen, sondern auch frische Beschädigungen an seinem Pkw festgestellt. Das brachte ihm eine Anzeige.

Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Wermelskirchen - ob, und wenn ja, welche Schäden der Angeklagte mit seinem Auto in jener Nacht überhaupt angerichtet hatte. Der 30-Jährige gab seinen alkoholisierten Zustand unumwunden zu. Er hatte auf einer Party "vier bis fünf Flaschen Bier" getrunken und war dann losgefahren. Es sei "tierisch glatt" auf der Straße gewesen. Das Auto sei ins Rutschen gekommen und nicht mehr zu steuern gewesen. Es rutschte in eine abgesicherte Baustelle hinein und kollidierte mit den Absperrungen. Zusammen mit seinem Beifahrer stellte der Fahrer die Absperrungen wieder her und setzte seine Fahrt fort. Eine zusätzliche Beschädigung eines anderen Kraftfahrzeugs hatte er nicht bemerkt, sagte er aus.

Dieselbe Aussage machte sein Beifahrer. Die Polizei allerdings stellte frische Beschädigungen an einem abgestellten Pkw ganz in der Nähe des Geschehens fest. Sie konnten aufgrund ihrer Höhe durchaus durch das Fahrzeug des Angeklagten verursacht worden sein. Diesen Schaden bemerkte der Besitzer des beschädigten Autos allerdings erst am nächsten Morgen.

Eine Fahrerflucht konnte dem Angeklagten nicht unstrittig nachgewiesen werden. Deswegen stellte das Gericht das Verfahren wegen Fahrerfluchts ein. Nicht aber das Fahren eines Autos "im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit", sagte der Staatsanwalt. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro und den weiteren Entzug des Führerscheins für drei Monate. Der Verteidiger sah eine Geldstrafe von 900 Euro als angemessen an.

In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr. Dies sei eine Strafe im unteren Bereich, sagte der Amtsrichter zum Angeklagten und wertete sie als eine ernste Ermahnung. "Es war ein großer Fehler", sagte der Angeklagte abschließend. "Es tut mir leid, ich stehe dazu."

(bege)
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